Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

28. September 2023

Vorstösse

Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten

Eingereichter Text

Das Parlament wird eingeladen, gesetzlich festzulegen:

  • 1. welche Leistungen Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten erbringen dürfen;
  • 2. welche Rahmenbedingungen (namentlich Verhaltensvorschriften, Transparenz und Kontrolle) zu schaffen sind, damit fairer Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten gewährleistet ist.
Begründung

Mit Überweisung der gleichlautenden Motionen 20.3531 / 20.3532 «Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen» hat das Parlament am 8.3.2022 den Bundesrat beauftragt, ihm die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen.

Der Bundesrat schickt sich allerdings eineinhalb Jahre nach der Überweisung der beiden Motionen lediglich an, über rechtlich kaum verbindliche Corporate Governance-Leitsätze zu diskutieren (vgl. Medienmitteilung vom 15.9.2023) . Vor diesem Hintergrund ist es nun Aufgabe des Parlaments, die nötigen Gesetzgebungsarbeiten selber an die Hand zu nehmen (vgl. Art. 110 Abs. 2 lit. b ParlG).

Der Bund ist Eigner von Unternehmen, die einen gesetzlichen Leistungsauftrag haben und gleichzeitig stark im freien Wettbewerb engagiert sind. Für die letzteren Aktivitäten haben diese Unternehmen freie Hand und aufgrund ihrer Stellung zahlreiche Vorteile gegenüber den privaten Konkurrenten .

Die Studie der ZHAW “Der Staat als Teilnehmer am Wettbewerb” aus dem Jahr 2022 hat gezeigt, dass es klare gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, wenn der Staat oder seine Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen (vgl. auch den Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 12.4172 vom Jahre 2017). Es ist zentral, dass die Tätigkeit der bundeseigenen und bundesnahen Unternehmen nicht die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Volkswirtschaft schwächt. Einerseits ist gesetzlich klarzustellen, welche Leistungen Bundesunternehmen überhaupt im Wettbewerb erbringen dürfen. Andererseits sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass solche Leistungen mit gleich langen Spiessen erbracht werden. Dazu gehören namentlich Verhaltensvorschriften zum Ausgleich staatlicher Vorteile, Transparenz (namentlich über Beteiligungen, getrennte Buchhaltungen etc.) sowie Kontrolle (namentlich durch den Bundesrat als Eigner, aber auch durch geeignete behördliche Aufsicht bzw. Rechtsschutz).

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