Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

10. Dezember 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

Zur Ergänzung nur noch ein inhaltlicher Gedanke zu diesem neuen Mehrheitsantrag, der ein zusätzlicher Schritt auf den Nationalrat zu ist: Der Grund dafür, dass die betroffenen Kreise sich so sehr eine tiefere Alterslimite als 16 wünschen, ist der, dass es offenbar Menschen gibt, die – was für die meisten von uns wahrscheinlich schwer nachvollziehbar ist – schon sehr früh merken, dass sie quasi im falschen Geschlecht sind. Sie erleben damit vielleicht auch Schwierigkeiten in der Volksschule. Irgendwann kommt der Punkt, an dem sie die Möglichkeit zu einem Schnitt haben. Das kann sein, wenn sie von der Primarschule an die Oberstufe wechseln, um das Alter 12, oder später, wenn sie dann in die Lehre oder an eine weiterführende Schule gehen.
Das würde für eine Schwelle bei 14 oder vielleicht 15 Jahren sprechen, damit diese Jugendlichen dort nicht erst noch den Prozess initiieren, mit dem einen Geschlecht in die Lehre gehen und dann während der Lehre oder während der Oberstufe das Geschlecht ändern müssen. Vielmehr könnten sie mit ihrem alten Leben im alten Geschlecht abschliessen und dann schon früh im aus ihrer Sicht richtigen Geschlecht in diese neue Phase treten, auch wenn ein Elternteil, vielleicht wenn die Eltern im Scheidungsfall zerstritten sind, hier keine Zustimmung gäbe. Darum haben wir diese zusätzliche Kategorie geöffnet, mit der Kautel, dass, wenn die Eltern nicht zustimmen - was selten der Fall sein dürfte -, immerhin diese Abkühlungsfrist von drei Monaten gilt.
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