Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

02. Juni 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias)

für die Kommission:

In diesem Geschäft geht es um die Einführung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems, kurz Etias. Neu sollen damit Reisende, die aus visumsbefreiten Drittstaaten in die Schweiz einreisen wollen, vorher per App eine Reisegenehmigung beantragen. Diese Angaben werden dann automatisiert mit den Schengen-Registern abgeglichen. Wenn es keine Treffer gibt, dann kriegt die Person automatisch ihre Reisegenehmigung. Wenn es einen Treffer gibt, dann geht eine Meldung an die nationale Etias-Stelle, die den Fall mit ihren Registern prüft und über die Reisegenehmigung entscheidet. Eine solche Reisegenehmigung wird dann eine zusätzliche Einreisevoraussetzung sein.
Die Leute aus visumsbefreiten Drittstaaten werden also neu eine solche Genehmigung brauchen. Wer diese hat, der hat aber noch nicht alle hinreichenden Voraussetzungen für die Einreise erfüllt. Es ist einfach eine zusätzliche Einreisevoraussetzung. Viele von Ihnen kennen bereits ein solches System. Wenn Sie jüngst in den USA waren, dann brauchten Sie ein Esta. Das Etias ist quasi die europäische Schwester des Esta.
Rechtlich bedeutet das Geschäft für uns als Parlament, dass wir einen Notenaustausch genehmigen, der eine Änderung des Schengen-Besitzstandes nachvollzieht. Damit werden auch verschiedene Bundesgesetze angepasst.
Mit der Vorlage 1 werden neben dem Notenaustausch Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes und des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich beantragt. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen der Schengen-Assoziation, weil der Schengen-Raum diese Änderung so vornimmt.
Die Vorlage 2 hat einen etwas anderen Charakter; sie dient nicht der Umsetzung dieser Vereinbarung, sondern ändert eigenständig zwei Bundesgesetze. Damit soll unserem Nachrichtendienst, dem NDB, Zugriff auf verschiedene Schengen-Informationssysteme gewährt werden; dies als Übergang, bis unser revidiertes Datenschutzgesetz, das erst im September fertig wird, in Kraft tritt und diese Möglichkeit dann ohnehin regulär vorsieht.
Ihre Kommission hat dieses ganze Geschäft am 18. Mai 2020 behandelt und namentlich die zentrale erste Vorlage zum Etias ausführlich beraten. Wir haben festgestellt, dass dieses neue Reisegenehmigungssystem etwas mehr an Bürokratie bedeutet, aber gleichzeitig auf die schlankestmögliche Art und Weise die Prävention unerwünschter Einreisen aus den erwähnten Staaten sicherstellt; namentlich kann ein solches System Sicherheitsrisiken, Migrations- oder auch Gesundheitsrisiken erkennen und reduzieren und dennoch diese grundsätzliche Visumsfreiheit sichern. Wir haben diese Reisegenehmigung daher auch als automatisiertes "Visum light" bezeichnet.
Ihre Kommission ist ohne Gegenantrag auf beide Vorlagen eingetreten, hat sie ohne Änderung durchberaten und empfiehlt Ihnen ebenso einstimmig, alle Vorlagen anzunehmen.

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