30. Mai 2018
Vorstösse
Verfassungswidrige Benachteiligung des Ständerats
Eingereichter Text
Die Bundesverfassung besagt in Artikel 148 Absatz 2: "Die Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt".
Der Bundesrat verletzt diesen fundamentalen Grundsatz der Gleichbehandlung der beiden Kammern und ihrer Mitglieder mit seinem "Protokollreglement" (genehmigt am 29.9.2017, BBL 2017). Dies, indem er bei offiziellen Anlässen (vgl. Ziff. XVII.5 Protokollreglement) den Mitgliedern des Nationalrats (Rang 9) einen höheren Rang einräumt als den Mitgliedern des Ständerats (Rang 10). Die Verfassung verlangt, dass sie im gleichen Range stehen.
Unproblematisch ist hingegen der Vorrang des Nationalratspräsidenten (Rang 2) vor dem Ständeratspräsidenten (Rang 3), da ersterer auch die vereinigte Bundesversammlung präsidiert (Art. 157 ABS. 1 BV).
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie begründet er diese Verletzung der Gleichbehandlung der beiden Kammern?
2. Ist er bereit, das Protokollreglement entsprechend anzupassen?