03. Juni 2015
Vorstösse
Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus
Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlamentsrecht sei dahingehend zu präzisieren, dass Lobbyisten mit Zutrittskarte zum Bundeshaus im bestehenden öffentlichen Register (vgl. Art. 69 Abs. 2 ParlG) als "Funktion" nicht nur ihre Public-Affairs-Unternehmung angeben müssen, sondern auch diejenigen Mandate, für die sie im Bundeshaus tätig sind.
Begründung
Bereits das heutige Parlamentsrecht kennt die Pflicht für Inhaber einer Zutrittskarte zum Bundeshaus, ihre Funktion offenzulegen (Art. 69 Abs. 2 ParlG). Im entsprechenden öffentlichen Register findet sich in der Spalte "Funktion" entweder die Bezeichnung "Gast" bzw. "persönlicher Mitarbeiter" oder aber - im Falle von Lobbyisten - die auftraggebende Organisation.
Bei Lobbyisten, die für mehr als eine Organisation im Bundeshaus tätig sind, ergibt sich hier eine Lücke: Sie geben nach heutiger Praxis einzig die Organisation an, für die sie arbeiten (eine Public-Affairs-Unternehmung). Im Dunkeln bleibt aber das, was wirklich interessiert, nämlich die Organisationen die sie mandatieren.
Dies kann einfach behoben werden: Das Parlamentsrecht ist so zu präzisieren, dass Lobbyisten mit Zutrittskarte in diesem Register nebst der Public-Affairs-Unternehmung, für die sie arbeiten, auch die einzelnen Mandate angeben, für die sie jeweils aktuell im Bundeshaus tätig sind.
Dies wäre unbürokratisch möglich, z.B. in dem solche Zutrittsberechtigte einmal vor jeder Session ihre bundeshaus-relevanten Mandate aktualisieren und diese Information von den Parlamentsdiensten mit dem schon bestehenden Register verknüpft wird.
Es stünde dem Parlament sodann frei, ob es dieses Anliegen ins bestehende Zutrittskarten-System integrieren will, oder ob es die Grundsatzfrage noch einmal aufnimmt, dieses System generell durch ein Akkreditierungssystem abzulösen.