11. Dezember 2025
Voten im Rat
Strafgesetzbuch (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe). Änderung
Ich möchte nur das Zahlenwerk noch abrunden. Der Kommissionssprecher hat qualitativ dargelegt, von wem wir hier sprechen: von lebenslang Verurteilten, zumeist Mördern. Frau Z’graggen hat auch auf die Gesamtzahlen hingewiesen. Ich möchte nur etwas ergänzen: Von den schätzungsweise acht Leuten – vielleicht sind es auch neun oder zehn, der Bund weiss es erstaunlicherweise gar nicht so genau -, die noch nicht 17 Jahre einsitzen und auch keine Verwahrung haben, stehen nicht alle kurz vor der bedingten Entlassung, weil sie schon 14,5 Jahre einsitzen und jetzt im letzten Moment überrascht werden. Wenn man die Fälle auf der Zeitachse statistisch normal verteilt, dann gibt es dort jemanden, der seine Strafe erst gerade angetreten hat, jemanden, der die Strafe vielleicht seit zwei, und jemanden, der sie seit vier Jahren verbüsst. Sie wissen, worauf ich hinauswill. Es wird also eine sehr überschaubare Zahl von Leuten geben, die kurz vor der Entlassung stehen und sich jetzt überrumpelt fühlen. Auch diese Personen konnten und können diese Reform kommen sehen, denn sie ist schon seit Langem unterwegs.