Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. Dezember 2013

Wichtige Voten im RatVorstösse

Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes! Volksinitiative

Kollege Borer hat die Bratwurst erwähnt, über die wir im September sprachen. Da möchte ich den Bogen zu einer anderen Wurst schlagen, zum Cervelat, und heute die Frage stellen, ob alle Cervelats gleich sind oder ob es gerechtfertigte Unterschiede gibt. Wenn ich heute im Coop einen Cervelat kaufe, zahle ich 2,5 Prozent Mehrwertsteuer. Das Gleiche gilt bei meiner Hausmetzgerei in Herisau. Dort kaufe ich ihn manchmal warm mit einem Bürli und bezahle 2,5 Prozent Mehrwertsteuer. Wenn ich ihn ein Stockwerk unter diesem Saal, in der Galerie des Alpes, in Form eines Wurst-Käse-Salates garniert esse, bezahle ich 8 Prozent Mehrwertsteuer. Die Initianten sagen nun, dass alle Cervelats gleich besteuert werden müssten: Der Wurstsalat in der Galerie des Alpes sollte gleich besteuert werden wie der Take-away-Cervelat von meiner Hausmetzgerei oder sogar wie der kalte Cervelat vom Coop.

Ich teile einen grundsätzlichen Ärger der Initianten, denjenigen über den Salat an Sätzen, den wir bei der Mehrwertsteuer haben. Das führt zu Abgrenzungsstreitigkeiten, zu Bürokratie, zu fragwürdigen Subventionen und Wettbewerbsverzerrung. Das Rezept dagegen wurde von meinem Kollegen Ruedi Noser bereits genannt. Es heisst Einheitssatz. Leider ist dieser Rat dazu noch nicht parat, und solange haben wir eben noch den Satz-Salat. Die Initiative bereitet dem Einheitssatz ja auch nicht den Boden. Im Gegenteil, sie enthält mehrere Sätze.

Die Initiative möchte also eine Veränderung im bestehenden Dreisatzsystem zugunsten der Gastronomie. Das kann ich leider auch als Beizenfreund so nicht mittragen. Die Initiative bekämpft nämlich - wie heute mehrfach erwähnt wurde - eine Scheinungerechtigkeit. Denn es gibt ja einen Grund, dass in einem Mehrsatzsystem nicht alle Cervelats gleich besteuert werden: Der reduzierte Satz gilt für Nahrungsmittel als Grundbedürfnisse. Er ist sozialpolitisch motiviert, wie es Kollege Jans ausgeführt hat. Er ist sozialpolitisch zwar ein mässig taugliches Instrument - aber wenn schon, ist er auf den eigentlichen Nahrungsmittelkonsum zu beschränken. Denn essen muss der Mensch, ins Restaurant geht er gerne, ins Restaurant gehen muss er aber nicht, und all die Arbeitnehmer, die erwähnt wurden, die auswärts essen müssen, können auch am Arbeitsplatz etwas vom Take-away essen, wie das die meisten Lehrlinge auch tun.

Zu Herrn Borer möchte ich noch kurz sagen, dass es keine Luxussteuer ist, wenn der Restaurantbesuch so besteuert wird: Das ist der normale Mehrwertsteuersatz für alle Güter in diesem Land. Der andere Satz ist eine sozialpolitisch motivierte Ausnahme. Und die Gastronomie verdient diese Ausnahme eben nicht, da ihr Produkt viel umfassender ist als der blosse Nahrungsmittelverkauf: In der Galerie des Alpes erhalten Sie, wenn Sie den erwähnten Wurst-Käse-Salat essen, einen Sitzplatz an einem schönen Tisch und dazu eine wunderbare Aussicht. Das Essen wird Ihnen in der Küche vorbereitet, es wird Ihnen garniert und serviert, und dann wird noch abgetischt.

All diese Dienstleistungen erhalten Sie im Take-away meistens nicht. Wenn Sie im Take-away-Laden dann doch einen Tisch erhalten, dann fällt er ja wieder sachrichtig unter die Restaurant-Bestimmung. Aber all diese Zusatzdienstleistungen bedürfen nicht des reduzierten Satzes, da sie nicht sozialpolitisch gerechtfertigt sind. Denn es entsteht ja eben kein unfairer Wettbewerb zum Take-away, da dieser ja, sobald er Tische einsetzt, den Normalsatz zahlen muss.

Sachlich richtig wäre es vielleicht, wenn die Gastronomie die reinen Lebensmittelkosten, die sie hat - in meinem Beispiel also Wurst und Käse - zum tiefen Satz versteuern könnte, dann müsste sie aber auf der Rechnung in der Beiz am Ende schreiben: Wurst und Käse zu diesem Satz, Service, Toilette, Tisch, Bedienung usw. zum anderen Satz. Ein solches bürokratisches Unding fordert nicht einmal die Initiative.

Was fordert sie dann, oder wie wäre sie dann umzusetzen? Am naheliegendsten wäre es - und das wollen die Initianten -, die Gastronomie dem reduzierten Satz zu unterstellen. Das bedeutete die erwähnten 750 Millionen Franken Ausfälle oder eben all die Satzerhöhungen für all die anderen Produkte in diesem Land, je nachdem beim normalen oder beim reduzierten Satz. Eine Alternative wäre es, den Take-away zum Normalsatz zu besteuern. Dies wäre aber sachwidrig, weil, wie heute oft erwähnt, es ja einen gerechtfertigten Unterschied gibt. Restauration ist eben viel mehr Leistung als nur Lebensmittel verkaufen. Dann gibt es noch die Variante von Graffenried. Diese wurde in der Kommission zerzaust. Ja sogar Gastrosuisse selber hat sie abgelehnt, und zwar weil sie dermassen bürokratisch ist, dass ich sicher bin, dass Kollege Rutz, der uns hier zuhört, dieser Variante den rostigen Paragrafen verleihen würde.

Ich fasse zusammen: Nicht alle Cervelats sind gleich. Restauration ist mehr als blosser Nahrungsmittelverkauf. Es braucht daher keine Angleichung der Sätze, denn das wäre sachwidrig und teuer und kompliziert. Ausser man gleicht gleich alle Sätze an, das heisst dann Einheitssatz, und dieser Einheitssatz ist das Hausrezept der freisinnigen Sterneköche, das ich Ihnen sehr herzlich empfehlen möchte. Diese Initiative aber müssen wir leider zurücksenden in die Küche, aus der sie kam.

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