Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. März 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Parlamentarische Initiative SPK-N. Sicherstellung der Unterstützung der Kommissionen und der einzelnen Ratsmitglieder

für die Kommission:

Das nachfolgende Geschäft ist ein etwas spezielles Geschäft, und ich sage Ihnen gerne gleich warum. Vorab: Es handelt sich um eine parlamentarische Initiative der SPK-N, die in der SPK-S abgelehnt wurde. Nach der Ablehnung hat die nationalrätliche Seite aufgerüstet und die Initiative mit einstimmigem Antrag nochmals in ihren Rat gebracht. Der Rat hat ihr ohne Gegenantrag zugestimmt. Danach standen wir in der SPK-S wieder vor dieser Frage. Wir haben mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung erneut beschlossen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Weshalb ist sie etwas speziell? Sie beinhaltet fünf Forderungen, mit denen die Stellung der Parlamentsmitglieder und der Parlamentsorgane etwas gestärkt werden soll. Aber wir wurden den Eindruck nicht los, dass es dabei weniger um ein systemisches Problem gehe als um einen unschönen Einzelfall mit personalrechtlichen Elementen, auf den ich aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht weiter eingehen will. Wir haben trotz dieser Ausgangslage versucht, die fünf Forderungen in aller Nüchternheit zu analysieren und uns zu fragen, ob es hier irgendeinen Handlungsbedarf gibt. Wir kommen zum Schluss: Nein.
Ganz kurz zu den fünf Forderungen:
Die erste will die Abgrenzung der Kompetenzen klären, die durch die Doppelunterstellung entstehen. Zum einen sind die Mitarbeiter von Kommissionssekretariaten in den allermeisten Punkten den Parlamentsdiensten unterstellt. Zum anderen gibt es die Position der Kommission und der Kommissionspräsidien, die gemäss Artikel 65 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes auch Weisungen erteilen können, sofern die Arbeit der Organe betroffen ist. Die parlamentarische Initiative möchte nun diese Abgrenzung klären, also die Frage: Wann darf die Kommission quasi übersteuern, wenn sie das Gefühl hat, die Parlamentsdienste würden ihr im Wege stehen? Wir kamen zum Schluss, dass es hier keinen Bedarf für eine neue gesetzliche Regelung gibt, weil die heutige gesetzliche Regelung wahrscheinlich so präzise ist, wie sie eben sein kann. Es kann Abgrenzungsschwierigkeiten geben, doch in der Praxis ergeben sich solche selten. Wir haben uns in den zwei Sitzungen erkundigt und kamen auf 1,5 Fälle, in denen das ein Problem gewesen sein soll. Der halbe Fall handelt von einer Kommissionssekretärin, die nicht auf eine Reise mitgehen durfte und sich die Frage stellte, wer denn jetzt über diese Reise entscheide. Der andere Fall betraf die genannte personalrechtliche Frage. Im Übrigen - ich kann das auch als amtierender Kommissionspräsident sagen - sind keine solchen Reibereien bekannt.
Die zweite Forderung der parlamentarischen Initiative lautet, man solle generell den Anspruch der einzelnen Ratsmitglieder auf fachliche Unterstützung präzisieren. Wir haben hierbei in die Geschäftsordnung der Parlamentsdienste geguckt. Dort gibt es einen Artikel 8, der in elf Buchstaben alle diese Rechte aufzählt. Wir haben dann in der Kommission nachgefragt, wo der Handlungsbedarf sei, warum dieser Punkt aufgenommen wurde. Die Antwort war: Wir wissen auch nicht, wie dieser Punkt in die parlamentarische Initiative hineingekommen ist. So viel zur zweiten Forderung.
Bei der dritten Forderung heisst es, das Aufsichtsorgan über die Parlamentsdienste solle reformiert werden. Das wäre die Verwaltungsdelegation. Sie soll unabhängiger und breiter zusammengesetzt sein. Auch hier sehen wir keinen Handlungsbedarf. Die Zusammensetzung der Verwaltungsdelegation liegt in den Händen der Koordinationskonferenz. Sie wählt aus den Mitgliedern der beiden Büros aus. Üblicherweise sind es die Präsidien, das ergibt sechs Personen. Und diese sechs Personen decken schon heute fast immer alle gewichtigen Fraktionen ab. Ab und zu gibt es einmal ein Jahr lang eine Ausnahme. Auch hier müssen wir die Gesetze nicht ändern. Wenn es die Koordinationskonferenz wollte, könnte sie das Gremium heute schon anders bestücken. Auch bezüglich der Unabhängigkeit gegenüber der Leitung der Parlamentsdienste sehen wir keinen Handlungsbedarf, weil wir zum einen die enge Zusammenarbeit als fruchtbar erachten und weil zum andern die Situation bei den Kommissionspräsidenten und Kommissionssekretären dieselbe ist. Wir möchten hier von der SPK-S her auch keine parallelen Parlamentsdienste nur für die Kommissionen auf die Beine stellen.
Die vierte Forderung betrifft die Frage, ob die Kommissionspräsidenten genügend angehört werden, wenn neue Kommissionssekretäre angestellt werden. Hier fanden wir ein Problem. Artikel 27 der Parlamentsverwaltungsverordnung wurde hier in der Praxis wohl das eine oder andere Mal verletzt. Ich kann das auch als früherer Delegationspräsident bestätigen: Diese Anhörungen waren eine Alibiübung. Aber das Problem wurde erkannt, die Verwaltungsdelegation hat reagiert. Am 14. Oktober 2019 hat sie ein sehr ausführliches neues Protokoll erlassen, wie die Kommissionspräsidenten bei Neuanstellungen anzuhören sind. Bei diesem Punkt gab es in der Tat Handlungsbedarf; dem wurde aber entsprochen.
Bei der fünften und letzten Forderung ging es um ein Thema der WAK. Die WAK-N wollte beim Rahmenabkommen ein Gutachten in Auftrag geben. Sie hat es relativ schnell in Auftrag gegeben und erst nachher gemerkt, dass sie dafür gar kein Budget hatte. Von den darauffolgenden Komplikationen konnten Sie dann auch in der Zeitung lesen. Irgendwie hat die SPK-N beschlossen, diesen Punkt auch noch aufzunehmen - weshalb, wurde in der SPK-S auch nicht so ganz klar, denn auch dieser Punkt ist klar geregelt. Es gibt die Weisungen der Verwaltungsdelegation, die sehr ausführlich darlegen, wie die Budgets der Kommissionen geregelt sind: Bis zu 10 000 Franken können sie selber entscheiden, und je höher der Betrag ist, desto gewichtigere Verfahren müssen sie durchlaufen. Auch hier sehen wir also keinen Klärungsbedarf. Nur weil sich die WAK-N dort selber einmal in die Bredouille ritt, müssen wir nicht die gesetzlichen Grundlagen ändern.
Es gab Stimmen - dies sei zuletzt noch als Gegenpunkt erwähnt -, die sagten: "Gut, wir sehen zwar selber keinen Handlungsbedarf, aber die SPK-N und der Nationalrat sehen einen; dann sollen wir doch denen ihr Glück lassen." Darauf wurde aber in der Kommission wörtlich eingewendet, es wäre "grausam" - das war der Ausdruck -, wenn wir hier Folge gäben, die Betreffenden dann arbeiten liessen und am Schluss sagen würden, wir sähen keinen Handlungsbedarf, gestern wie heute.

Zudem - dies mein letzter Gedanke namens der Kommission -: Es geht ja nicht nur darum, dass wir sagen, der Nationalrat sehe Handlungsbedarf. Das Verfahren der Vorprüfung verlangt, dass beide Räte Handlungsbedarf sehen. Nur dann soll man zustimmen. Zusammenfassend: Ihre Kommission sieht heute trotz genauer Prüfung bei allen fünf Forderungen keinen Handlungsbedarf mehr.
Daher bitte ich Sie namens Ihrer Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben; die Kommission hat mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung so entschieden.

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