Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. Juni 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Parlamentarische Initiative Müller Philipp. Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene

für die Kommission:

Diese Vorlage ist ein kleiner, aber feiner Versuch, unser Asylsystem etwas zu entlasten. Dieses wird ja nicht nur durch echte Flüchtlinge beansprucht, sondern auch durch zahlreiche Personen, die nicht persönlich verfolgt werden und also keinen Anspruch auf Asyl hätten, die jedoch aufgrund von Krieg und Gewalt nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden können und temporären Schutz brauchen. Für diese Personen wurde 1998 nach den Balkankriegen in Artikel 4 des Asylgesetzes der Status von Schutzbedürftigen, der Status S, eingeführt. Das Ziel war, grössere Gruppen von gewaltvertriebenen Personen vorübergehend Schutz zu gewähren, ohne ein aufwendiges Asylverfahren durchzuspielen.
Der Bundesrat aber hat diesen Status in den zwanzig Jahren seit seiner Einführung kein einziges Mal angewandt. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einer dieser Gründe liegt aber gemäss Ihrer Kommission darin, dass der Status übermässig aufgebaute Nachzugsrechte mit sich bringt. Er ist nämlich diesbezüglich gleich aufgestellt wie die Regelungen bezüglich der anerkannten Flüchtlinge. Dies wurde aus der damaligen Überlegung heraus so festgelegt, dass es ja sein könnte, dass unter dieser Gruppe von Status-S-Personen auch solche wären, die im Asylverfahren als Flüchtlinge mit den entsprechenden Rechten anerkannt worden wären.
Die parlamentarische Initiative will nun diesen Status S etwas besser austarieren, indem die Schutzbedürftigen nur noch das Recht auf Familiennachzug erhalten sollen, wie es eben bei den vorläufig Aufgenommenen der Fall ist - und das ist ja der Regelstatus für Gewaltvertriebene ohne Asylanspruch. Dies bedingt eine Ergänzung von Artikel 71 Absatz 1a des Asylgesetzes. Erhält jemand den Status S, dann bekommen die Ehefrau bzw. der Ehemann und die Kinder, die von ihm durch diese Ereignisse getrennt wurden, nur noch dann die gleichen Familiennachzugsrechte, wenn sie die Voraussetzungen nach den Regeln der vorläufigen Aufnahme erfüllen. Konkret heisst das: Sie müssen drei Jahre warten, müssen eine bedarfsgerechte Wohnung haben, dürfen weder von Sozialhilfe noch von EL leben und müssen sich um den Erwerb einer Landessprache bemühen.
Die Vorlage betrifft - das ist noch wichtig zu sehen - nur diese konkret erwähnte Gruppe von Familienmitgliedern. Das sind solche, die offensichtlich nicht selber zu anerkennende Flüchtlinge sind, die auch nicht selber schutzbedürftig sind, die nicht gemeinsam fliehen, sondern die durch die Gewaltereignisse von der Person mit dem Status S getrennt wurden. Alle anderen Gruppen sind nicht betroffen. Wenn also jemand zur Familie gehört, aber offensichtlich selber zu anerkennender Flüchtling ist, dann kriegt er weiterhin Asyl. Wenn er selber in eigenem Namen unter die Gruppe der Schutzbedürftigen fällt, kriegt er den Status S. Wer gemeinsam flieht oder schon in der Schweiz ist, bekommt ebenfalls direkt den Status S. Und wer zwar getrennt einreist, aber nicht wegen dieser Ereignisse getrennt wurde, sondern vielleicht vorher schon anderswo im Ausland lebte, hat weiterhin keinen Anspruch auf Familiennachzug. Der Bundesrat regelt den Fall im Einzelnen.
Diese parlamentarische Initiative ist aus dem Jahr 2016. Beide SPK haben ihr Folge gegeben. Wir haben eine Vernehmlassung durchgeführt. Da waren die Positionen geteilt, sowohl bei den Kantonen wie auch bei den grossen Parteien. Im letzten Oktober hat Ihre Kommission den Entwurf mit 6 zu 3 Stimmen - Sie sehen, einige haben gefehlt - angenommen. Im Januar 2020 hat der Bundesrat Stellung bezogen. Er hat sich dem Anliegen der SPK angeschlossen, ohne andere Anträge zu stellen. Er hat zwar einige Vorbehalte angebracht, aber die Vorlage als Schritt in die richtige Richtung begrüsst. Die Frau Bundesrätin wird sich sicher noch dazu äussern.
Eine Minderheit Ihrer Kommission beantragt Nichteintreten. Von den drei Unterzeichnenden kann sich allerdings niemand im Rat äussern, weil zwei davon ausgeschieden sind und der dritte in der Zwischenzeit zum Präsidenten befördert wurde. Offenbar hat sich aber Frau Mazzone bereit erklärt, hier für die Minderheit zu sprechen, sodass ich deren Argumente nicht selber ausführen muss.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Kommission, in welcher die Vorlage mit 6 zu 3 Stimmen angenommen wurde, einzutreten. Sie ist ein kleiner, aber feiner Schritt. Indem ein Privileg des Status S ausgeräumt wird, steigen die Chancen etwas, dass dieser Status dereinst zur Anwendung gelangen könnte.

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