22. September 2016
Wichtige Voten im Rat
OR. Handelsregisterrecht
Ich erlaube mir nur einen Hinweis dazu. Die Absicht der Kommission war bestimmt nachvollziehbar: Man wollte die heutige Praxis fortschreiben, dass sich Freiberufler und Landwirte nicht ohne Weiteres eintragen müssen, um sie bürokratisch auch zu entlasten. Leider ist dabei aber sprachlich nur eine Tautologie herausgekommen, also ein Satz des Gehaltes "Wenn es regnet, dann regnet es." Der zweite Satz in dieser Bestimmung sagt nämlich an sich dasselbe wie der erste. Wer kein kaufmännisches Gewerbe betreibt, muss sich nicht eintragen, und so wie es jetzt geschrieben ist, gilt das auch für Landwirte und Freiberufler. Ich möchte für den Zweitrat anregen, dass man das nochmals genau anschaut. Der Wunsch soll wirklich zum Ausdruck kommen, dass man hier wirklich eine Erleichterung will und nicht einfach noch etwas sagt, was an sich gemäss erstem Satz schon für alle Berufe gilt. Man könnte es sprachlich vielleicht so anders fassen, dass bei Landwirten und Freiberufen zum Beispiel qualifizierte Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein solches Gewerbe vorliegt und sie eingetragen werden. Oder man könnte sogar noch in den Inhalt gehen und sich fragen, ob es richtig ist, dass diese zwei Kategorien hier besonders behandelt werden.
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