Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

23. September 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter. Änderung von Artikel 140 der Bundesverfassung

für die Kommission:
Ziel dieser Vorlage ist es weiterhin, das obligatorische Staatsvertragsreferendum zu ergänzen und zu präzisieren, damit die Volksrechte zu stärken, Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen und auch die Legitimität gewisser ausgewählter internationaler Verträge zu stärken.
Zur Erinnerung: Unser Rat hat dieser Vorlage vor einem Jahr mit 27 zu 12 Stimmen klar zugestimmt. Die Kommission des Nationalrates hat hernach an drei Sitzungen sehr viel gearbeitet, namentlich Anhörungen durchgeführt und auch verschiedene Formulierungen geprüft. Im letzten April ist sie auf die Vorlage eingetreten, hat sie dann aber nach der Detailberatung in der Gesamtabstimmung abgelehnt, da sie sich nicht auf eine Formulierung einigen konnte. Das entsprach einem Nichteintretensantrag. Dem ist der Nationalrat dann am 4. Mai klar gefolgt; er ist also nicht eingetreten. Ihre Kommission hat am 24. Juni den Faden wieder aufgenommen. Dabei hat sie mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, festzuhalten und also weiterhin auf die Vorlage eintreten zu wollen. Was hat nun Ihre Kommission zu diesem klaren Entscheid bewogen?
1. Ihre Kommission möchte das Ziel der Vorlage weiterhin verwirklichen die Volksrechte stärken, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit erhöhen und damit gleichzeitig auch gewisse internationale Verträge entsprechend demokratisch legitimieren. Das heutige obligatorische Staatsvertragsreferendum ist anerkanntermassen unvollständig. Es fehlt ausgerechnet für die bedeutsamsten Verträge. Diese Lücke ist inkonsequent. Denn wenn diese Verträge keine Verträge wären, sondern Landesrecht, würden sie dem Verfassungsreferendum unterstehen. Man kann das auch nicht einfach durch ein Plebiszit übertünchen, das das Parlament ausserhalb des Verfassungstextes nach Gutdünken - um nicht zu sagen in Amtsanmassung - gewährt oder auch nicht. Denn es obliegt dem Verfassungsgeber selber, die Spielregeln festzulegen.
Somit stärkt die Vorlage die Volksrechte gleich doppelt: Volk und Stände entscheiden selber, worüber sie dereinst entscheiden wollen, und legen auch die Kriterien hierfür fest. Die entsprechenden Verträge werden auch stärker legitimiert. Bei einer Ablehnung der Vorlage könnte man durchaus auch zum Schluss kommen, dass das bisweilen angerufene Referendum sui generis nicht oder nicht mehr existiere. Jedenfalls wurde es unter der neuen Bundesverfassung noch nie angewandt. Das ist der erste Grund, der inhaltliche.
2. Ihre Kommission weist darauf hin, dass das Anliegen breit abgestützt ist. Beide Räte haben in den Jahren 2015 und 2016 die entsprechende Motion klar angenommen. Der Bundesrat ist dafür, und von 39 Vernehmlassungsteilnehmern haben 33 ebenso zugestimmt, darunter, für uns besonders relevant, die meisten Kantone. Ebenso sahen drei der vier in der SPK geladenen Experten den Handlungsbedarf für eine Regelung, und auch der vierte konnte sich unter Umständen eine solche als sinnvoll vorstellen.
3. Ihre Kommission sieht weiterhin mögliche Wege, dieses Ziel zu erreichen. Der Ständerat war durch den bundesrätlichen Entwurf unmittelbar begeistert, und wir haben ihn quasi tel quel übernommen. Doch viele Wege führen nach Rom. Der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates kommt das Verdienst zu, weitere solche Wege ausgeleuchtet zu haben, auch wenn sie sich dann leider auf keinen davon verständigen konnte. Es gibt aber noch zusätzliche Wege zum Ziel, die dann auch wieder drüben ausgelotet werden könnten. Ihre Kommission liess sich vom Bundesamt für Justiz eine Tabelle mit denkbaren Formulierungen, mit ihren Vor- und Nachteilen erstellen. Diese Tabelle wurde auch veröffentlicht. Es gibt, abgesehen vom unbefriedigenden Status quo, eigentlich zwei generelle Stossrichtungen, die eingeschlagen werden können.
Eine Stossrichtung ist die Einführung einer Regel, die sich am Verfassungsrecht orientiert und also fragt: Hat der Vertrag Verfassungsrang und würde er auch innerstaatlich unter das Verfassungsreferendum fallen und in die Verfassung geschrieben? Das ist der Ansatz, den wir bislang verfolgt haben.
Eine zweite generelle Stossrichtung wäre es, zu sagen, wir lösen uns etwas von der Verfassungsfrage, wir orientieren uns an der politischen Bedeutung und fragen: Hat der Vertrag eine ausserordentliche Tragweite und soll er deshalb dem obligatorischen Referendum unterstellt werden?
Die SPK-N hat die ihr vorliegenden Varianten zu beiden Stossrichtungen dann nicht verfolgen wollen. Es gibt aber erfreulicherweise zu beiden Stossrichtungen noch ungeprüfte Wege und Pfade, die wir im Dialog zwischen den Räten fruchtbar machen könnten. Zur verfassungsrechtlichen Stossrichtung, also dem ersten Weg, läge eine Lösung auf der Hand, nämlich eine Generalklausel, die Verträge mit Verfassungscharakter erfasst, ohne einen Beispielkatalog, in dem man einzelne Kategorien aufführt. Eine solche Lösung hat die Schwesterkommission aktuell nicht geprüft. Sie könnte dies noch tun. Das Spannende daran ist, dass genau vor elf Jahren, im Jahre 2010, der Nationalrat - auch der Bundesrat und die SPK-N - genau eine solche Lösung stark befürwortet hat.
Auch zur anderen Stossrichtung, der etwas politischeren, wäre eine weitere Variante prüfenswert. Man würde nicht einfach eine Carte blanche erteilen, sondern sagen, gewisse Verträge von politisch grosser Tragweite könnten dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Man würde aber, um der Bedeutung Ausdruck zu geben, ergänzen, dass insbesondere solche mit Verfassungscharakter gemeint sind. Ihre Kommission kam zum Fazit, dass wir weiterhin auf die Vorlage eintreten sollten. Der Handlungsbedarf ist nach wie vor da. Die Vorteile einer guten Lösung sind weiterhin verheissungsvoll.
An die Schwesterkommission richte ich Folgendes: Die SPK-S zeigt sich ausdrücklich offen gegenüber anderen Lösungen und beharrt auch nicht zwingend auf der bisherigen. Wichtig ist aber, dass wir jetzt mit dem Eintreten festhalten, dass der Nationalrat dann auf den Dialog mit uns einsteigt. Die guten Lösungen liegen in der Luft. Vielleicht erfolgt schon mit zehn Jahren Verzögerung eine Genugtuung für den damaligen Nationalrat, der schon damals eine entsprechende Lösung beschloss. Der Ständerat wollte damals aus rein abstimmungstaktischen Gründen nicht mitmachen. Vielleicht ist heute der grosse Moment gekommen, in dem einmal beide Räte gleichzeitig das wollen, was der eine oder andere schon immer wollte.
Gut Ding will Weile haben, oder in den anspornenden und ermutigenden Worten von Kurt Fluri, damals und auch jetzt wieder Berichterstatter im Nationalrat - Kurt Fluri war schon 2010 für eine solche Lösung -, der diesen Mai im Nationalrat gesagt hat: "Der Ständerat kann sich bei der Wiederholung seiner Debatte mit neuen Ideen befassen. [...] Ich möchte etwas versöhnlicher schliessen, mit einem Zitat von Oscar Wilde: 'Am Ende wird alles gut sein. Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.' Das werden wir am Schluss dieser Debatte um diese Frage sehen." (AB 2021 N 811)
Ich freue mich auf dieses gute Ende und bitte Sie namens Ihrer Kommission, die dies mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen hat, am Eintretensbeschluss festzuhalten.
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