Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

29. November 2021

Politische Arbeit | Vorstösse

MWSt-Bürokratie: Befreiungsschlag für Unternehmen (B2B)

Eingereichter Text
Für Schweizer Unternehmen stellt die Mehrwertsteuer einen enormen Bürokratie-Kostenblock dar. Da auch der jüngste Vorschlag einer Vereinfachung mittels Einheitssatz abgelehnt wurde (Mo Caroni 21.3444), sind neue Reform-Ansätze gefragt.
Ein solcher könnte darin liegen, B2B-Leistungen, also Leistungen unter mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, nicht mehr mit der Steuer zu belasten, sondern nur noch B2C-Leistungen, wie es dem Belastungsziel einer Konsumsteuer auch entspräche. Das leistungserbringende Unternehmen wäre in einem solchen System einzig zur Prüfung verpflichtet, ob das leistungsempfangende Unternehmen sich ihm gegenüber mit seiner MWST-UID-Nummer als Unternehmen ausweist. Wäre dies der Fall, dürfte die B2B-Leistung ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden.
Sowohl das schweizerische als auch das europäische Recht kennen bereits punktuell vergleichbare Regelungen, in der Schweiz bspw. das Meldeverfahren.
Die Vorteile einer solchen Reform liegen auf der Hand: Sowohl Unternehmen, die andere Unternehmen beliefern, als auch umgekehrt die leistungsempfangenden Unternehmen würden punkto Bürokratie, Compliance, Risiko und Liquidität stark entlastet.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Könnte sich der Bundesrat grundsätzlich ein Mehrwertsteuer-System vorstellen, bei welcher B2B-Leistungen ganz generell - und nicht nur punktuell - mehrwertsteuerfrei erbracht werden könnten und nur B2C-Leistungen zu versteuern wären?
2. Welche positiven Auswirkungen hätte dies für die betroffenen Unternehmen und den Staat? Lassen sich diese Vorteile (namentlich die geringeren administrativen Kosten beiderseits) quantifizieren?
3. Welche Herausforderungen wären zu adressieren, und wie wäre damit umzugehen (namentlich betreffs Eigenverbrauch, grenzüberschreitendem Verkehr und allfälligen Steuerausfällen)?
4. Wie wäre mit den heutigen Steuerausnahmen umzugehen? Wäre eine echte Befreiung ein gangbarer Weg?
5. Welches wären die nächsten Schritte in Richtung einer solchen Reform, und ist der Bundesrat bereit, diese zu gehen?
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