Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

01. März 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion SPK-N. Unterstützung von gewaltbetroffenen Geflüchteten in den Bundesasylzentren sicherstellen

für die Kommission:
Die SPK-N hat im August die vorliegende Motion eingereicht. Sie will damit Verbesserungen für gewaltbetroffene Geflüchtete in den Bundesasylzentren in folgenden Bereichen erreichen: bei der Opferidentifikation und Betreuung vor Ort, beim Zugang zur externen Gesundheitsversorgung und beim Zugang zu kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten.
Die Kommission hat im Februar dieses Jahres die Motion vorgeprüft und einleitend festgestellt, dass sich die Schwesterkommission in ihrer Begründung auf einen Bericht stützt, der aber nicht auf Bundesasylzentren gemünzt ist, sondern auf kantonale Einrichtungen. Weiter hat Ihre Kommission festgestellt, dass der Bundesrat in allen drei Stossrichtungen bereits ausreichend engagiert ist:
1. Bezüglich der Opferidentifikation und der Betreuung hat der Bundesrat das SEM und das BAG beauftragt, weitergehende Massnahmen zu entwickeln. Die betreffenden Mitarbeiter werden bereits einschlägig geschult und sensibilisiert, wobei zu weiteren Massnahmen noch in diesem Jahr ein Bericht kommen soll.
2. Bezüglich des Zugangs zur externen Gesundheitsversorgung ist zu sagen, dass dieser für alle Asylsuchenden in den Bundesasylzentren sichergestellt ist, namentlich durch die interne Gesundheitsfachstelle, die Asylsuchende im Hausarztmodell dann Ärzten des Standortkantons überweisen kann.
3. Zum schwierigsten Punkt, zum Zugang zu kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten: Hier besteht zurzeit ein Ärztemangel, aber nicht nur in den Bundesasylzentren, sondern für die gesamte Bevölkerung. Das ist also kein migrations-, sondern ein gesundheitspolitisches Thema. Bund und Kantone sind seit vielen Jahren am Ball. Gemäss dem SEM würden die Massnahmen greifen - wenn auch mit einer Verzögerung, da für die entsprechende Ausbildung ein Medizinstudium zu absolvieren sei, das sechs Jahre dauere, wobei die Fachausbildung weitere sechs Jahre dauere. Aus Sicht Ihrer Kommission besteht aber auch hier kein Handlungsbedarf. Das wachsende Gras kann man nur beschränkt ziehen. Zudem sollte das verfügbare Angebot nicht nur bei den Bundesasylzentren eingesetzt werden, wenn doch auch viele Kinder und Jugendliche ausserhalb dieser Zentren Bedarf haben, sodass es eine faire Verteilung braucht.
Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht also insgesamt keinen Bedarf für die Erfüllung der Anliegen dieser Motion. Das Engagement des Bundesrates und der übrigen Player überzeugt. Eine Minderheit der Kommission bittet Sie aber dennoch, hier das Signal abzusenden, was sie aber sicherlich selber noch begründen wird.
Ich aber bitte Sie, diese Motion abzulehnen, wie das Ihre Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt.
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