Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

07. März 2022

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Schneeberger Daniela. Digitale Vertragsabschlüsse breit ermöglichen. Schaffung einer digitalen Alternative zur eigenhändigen Vertragsunterzeichnung

für die Kommission:
Diese Motion möchte den digitalen Vertragsschluss bei einfacher Schriftlichkeit erleichtern. Der Nationalrat hat dem Anliegen der Vereinfachung im elektronischen Rechtsverkehr zugestimmt, aber Ihre Kommission, die dieses an sich teilt, lehnt es einstimmig, mit 13 zu 0 Stimmen, ab.
Das Anliegen der Motion ist nachvollziehbar, weil es in der Tat anachronistisch anmutet, in Zeiten der Digitalisierung punktuell weiterhin auf dem bürokratischen Instrument der physischen Schriftlichkeit, also quasi auf Tinte und Pergament, zu bestehen. Das Problem und damit der Anwendungsbereich der Motion ist überschaubarer, als man meinen könnte, weil es in der Praxis primär um die zwingende Schriftlichkeit bei Forderungsabtretungen oder auch beim Temporärarbeitsvertrag geht. Auch in der provisorischen Rechtsöffnung kommt die einfache Schriftlichkeit vor, dort aber nur als Erleichterung und nicht als Zwang. Entgegen dem landläufigen Gefühl können heute schon die allermeisten Verträge gültig formfrei abgeschlossen werden. Die Form ist dann freiwillig gewählt und dient oft nur, aber immerhin dem Beweis. Das gilt namentlich für die allerhäufigsten Online-Verträge, zuvorderst den Kauf. Hier genügt eine E-Mail, ein Online-Formular allemal. Dafür ist die Motion also ohne Belang. Das ist sie auch in den meisten Fällen, in denen das Gesetz eine Form vorschreibt. Diese Form besteht dann meistens nicht in einer einfachen Schriftlichkeit, sondern, am anderen Ende der Skala, in der Beurkundung für Eheverträge, Erbverträge, Grundstücksverträge.
In der Mitte nun, wo die einfache Schriftlichkeit von Gesetzes wegen gilt, ist der Bundesrat bereits daran, sich Erleichterungen zu überlegen, namentlich zur Zession; so liessen wir uns informieren. Ihre Kommission hat bereits beschlossen, dass sie sich dann vom Bundesrat informieren lassen will. Sie möchte dem nicht vorgreifen. Es wäre aber sicher zu begrüssen, wenn der Bundesrat in seinem Bericht die anderen Anwendungsfelder, namentlich die provisorische Rechtsöffnung oder die Temporärarbeit, anschauen würde. Dabei ist die Vereinfachung wahrscheinlich weniger in einer Änderung des materiellen Rechts, also in der Überprüfung des Anwendungsbereichs dieser Regel, zu suchen als vor allem in der Technik. An sich gäbe es heute schon die Möglichkeit, die einfache Schriftlichkeit elektronisch zu gewährleisten. Allerdings nutzt niemand die dafür nötige qualifizierte elektronische Signatur. Die E-ID ist ja für den Moment an der Urne gescheitert. Aber genau dort, also bei einem Neuanlauf zur E-ID, wird dann wahrscheinlich - hoffentlich - auch die Lösung liegen.
Zusammengefasst: Die einfache Schriftlichkeit ist heute kaum je vorgeschrieben. Dort, wo sie es ist, laufen die Abklärungen zur Vereinfachung. Die echte Lösung liegt dann wahrscheinlich in der Technik, wobei auch diese Arbeiten laufen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens Ihrer einstimmigen Kommission, die Motion abzulehnen.
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