Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

15. Juni 2016

Wichtige Voten im RatVorstösse

Motion Reimann Lukas. EU-Beitrittsgesuch. Klarheit schaffen

Ich möchte nach den psychologischen und politischen Überlegungen, die wir gehört haben, nur noch einen formalen Gedanken beisteuern. Wir haben ja gehört, die Motion sei abzulehnen, weil das Gesuch gegenstandslos sei. Kollege Levrat hat gesagt, es sei schon mal physisch gegenstandslos. Das weiss ich nicht, ich kenne das Archiv der EU nicht. Ich habe einfach mal in einer Zeitung ein Faksimile des Schreibens gesehen. Ich nehme an, es existierte einmal. Wo es physisch liegt, weiss ich nicht. Aber ich nehme an, zumindest als Faksimile würde man es finden. Dann wurde gesagt, es sei materiell gegenstandslos. Das glaube ich auch. Wir wollen grossmehrheitlich nicht in die EU, und die EU weiss das auch.
Es bleibt aber noch ein weiterer Aspekt, eben der formelle. Wir haben 1992 via unseren Bundesrat unser Gesuch an die damalige EG geschickt. Der Vertrag über die EU ist erst ein gutes Jahr später in Kraft getreten. Die EU wurde Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft. Sie hat also diese geheimnisumwitterte Schublade, in der dieses Gesuch vielleicht liegt, geerbt, und das ist nun eine Schublade der EU. Natürlich ist mit der EU seither viel passiert. Die EGKS wurde aufgelöst, und die Verträge von Maastricht, Lissabon - und zuvor Nizza - traten in Kraft. Aber es bleibt dabei: Die EU existiert heute, und diese Schublade samt dem Gesuch darin gehört ihr. Damit, zumindest formell, müsste man sagen, ist das Gesuch an sich noch an sie gerichtet. Was machen wir in diesem Hause, wenn wir etwas als gegenstandslos betrachten? Wir sagen nicht einfach nur, wir würden das als gegenstandslos betrachten, sondern wir machen einen formellen Abschreiber. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen, damit wir dieses Gesuch dann auch bei der EU formell abschreiben können.

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