Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

15. Juni 2015

Vorstösse

Motion: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision der Bundesverfassung zu unterbreiten, welche für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter ein obligatorisches Referendum vorsieht.
Begründung
Das heutige obligatorische Referendum (Art. 140 BV) weist eine Lücke auf: Während ihm Verfassungsänderungen (Landesrecht) unterstehen und in der Folge von Volk und Ständen legitimiert werden, gilt das nicht für internationale Verträge (Völkerrecht), die materiell auch verfassungsmässigen Charakter haben.
Im Bericht zum Postulat 13.3805 unterstützt der Bundesrat die Idee eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter. Die Bundesbehörden und einen Teil der Lehre anerkennen bereits heute ein in der Verfassung nicht explizit genanntes obligatorisches Referendum, bei völkerrechtlichen Verträgen, welche Verfassungsrang haben (vgl. Ziff. 2.2 des erwähnten Berichts). Die ausdrückliche Verankerung dieser Praxis würde in einer solch wichtigen Frage Klarheit und Rechtssicherheit schaffen. Der Bundesrat hatte eine solche Klarstellung sogar bereits 2010 einmal vorgeschlagen, nämlich als direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk", doch war ihm das Parlament namentlich aus abstimmungstaktischen Überlegungen (noch) nicht gefolgt.
Die demokratische Mitsprache würde durch ein obligatorisches Referendum für diese wichtigen Verträge gestärkt. Gleichzeitig würde dank stärkerer Legitimierung auch das für die Schweiz wichtige Völkerrecht innerstaatlich gestärkt.
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