Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

17. März 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Nantermod Philippe. Handelsregister. Auf Zefix verlässliche und rechtswirksame Informationen veröffentlichen

für die Kommission:
Das Handelsregister birgt einen wahren Schatz an Informationen. Wie aber kommt der Informationssuchende zu diesem Schatz? Er hat drei Möglichkeiten: Er kann das Handelsamtsblatt abonnieren oder zumindest konsultieren, er kann beim Handelsregisteramt gegen Entgelt einen beglaubigten Auszug bestellen, oder - und darum geht es hier - er schaut einfach auf www.zefix.ch nach, also dem zentralen Firmenindex, der auf eidgenössischer Ebene die 26 kantonalen Handelsregister zusammenführt. Das Problem hierbei: Auf Zefix steht unter jedem Auszug der Disclaimer: "Diese Internet-Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr" - dies abgestützt auf Artikel 14 der Handelsregisterverordnung.
Wer also sicher sein will, dass er einer solchen Information vertrauen darf und namentlich Gutglaubensschutz beanspruchen kann, der muss aufwendig und teuer einen kantonalen Auszug kommen lassen. Dasselbe gilt bei vielen Behördengängen, wo die Behörden selber nur einen solchen Auszug, nicht aber den Zefix-Auszug akzeptieren.
Die vorliegende Motion will das ändern und dem Zefix-Auszug volle Rechtswirkung verleihen. Der Nationalrat hat die Motion letzten Sommer oppositionslos angenommen, und auch der Bundesrat begrüsst sie. Auch Ihre Kommission ist einhellig für diese Motion. Sie verstärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Zefix-Information und verleiht diesen namentlich Gutglaubensschutz. Auch dürfen dann Behörden im Rechtsverkehr nicht mehr einen amtlich beglaubigten Auszug verlangen. Damit sparen die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen Zeit und Kosten.
Ihr Vorbild findet die Motion übrigens bei der grossen Schwester des Zefix, der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts. Bei jener gilt seit 2016, dass die Online-Fassung rechtsverbindlich ist. Was für Gesetze gilt, soll eben neu auch für Handelsregisterinformationen gelten.
Somit lade ich Sie im Namen Ihrer einhelligen Kommission ein, diesen Digitalisierungsschritt zu tun und die Motion anzunehmen.
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