Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

22. September 2016

Wichtige Voten im RatVorstösse

Motion Caroni Andrea. Unbürokratisches Jawort

für die Kommission: Diese Motion versucht, das Eheschlussverfahren in zwei Punkten von rechtlich mittlerweile etwas unnötig gewordenen Verfahrenseinschränkungen zu befreien, also für ein unbürokratisches Jawort zu sorgen.
Ich erkläre kurz, wie es dazu kam. Der Grund dafür war nicht ein persönliches Erlebnis, sondern es war ein seit Jahrzehnten tätiger und erfahrener Zivilstandsbeamter aus einem grossen Kanton, der zu mir kam und sagte: Du bist ja zwar selber nicht verheiratet, aber ein Liberaler, und vielleicht kannst Du mal etwas Liberales, etwas Entbürokratisierendes für die Leute tun, die eben heiraten möchten. Daraus gab es zwei Punkte, die Ihre Kommission so angenommen hat. Der erste Punkt, ursprünglich der Hauptpunkt, ist die Wartefrist. Die ist heute zehn Tage nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens bis zur möglichen Trauung. Das hatte früher einen Sinn, es gab nämlich das sogenannte Verkündungsverfahren. Ich weiss nicht, wer von Ihnen noch unter jenem geheiratet hat.
Nach vollständig geprüftem Ehevorbereitungsverfahren wurden die Brautleute öffentlich angeschlagen, z. B. im Gemeindehaus, und jedermann konnte Einsprache erheben. Das hat man vor sechzehn Jahren im Jahre 2000 abgeschafft. Seither hat die Frist an sich keinen Sinn mehr. Man hat es damals einfach irgendwie verpasst, sie aufzuheben. Bei späteren Gesetzesrevisionen aber hat man sich konsequent verhalten. Man hat beim Partnerschaftsgesetz z. B. dann keine solche Frist eingeführt; man hat bei der Ehescheidung die Bedenkfrist aufgehoben; auch die Nachbarländer Deutschland und Österreich mit einem ähnlichen System kennen diese Frist nicht.
Das Resultat mit der Frist, die wir heute noch haben: Ein Brautpaar erhält nach abgeschlossenem Vorbereitungsverfahren, nachdem alles geprüft ist, den Bescheid, es sei nun alles bereit für die Heirat - aber es möge bitte noch einmal nach Hause gehen und zehn Tage warten; dann könne es wieder kommen. Das ist für gewisse Paare, die eben gern zu einem bestimmten Zeitpunkt heiraten würden und dazu bereit sind, eine an sich unnötige Verzögerung. Wenn wir diese Frist nun aufheben, vergeben wir uns überhaupt nichts. Im Nationalrat wurde noch befürchtet, dass man dann weniger genau prüfen könnte, ob zum Beispiel eine Scheinehe oder eine Zwangsehe vorliege. Das war ein Irrtum in der dortigen Argumentation, denn das alles wird im Vorbereitungsverfahren geprüft. Es geht nur darum, ob man, wenn alles geprüft ist und man den Stempel erhält - die Zusage, man dürfe jetzt heiraten -, quasi nochmals nach Hause geschickt wird, oder ob man gleich zur Eheschliessung schreiten darf.
Für diese Ziffer war Ihre Kommission einstimmig: mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Auch der Bundesrat und der Nationalrat unterstützen diese Ziffer.
Die zweite Ziffer hat zugegebenermassen für etwas mehr Diskussionen gesorgt. Es geht darum, dass man das Obligatorium - ich betone: das Obligatorium - aufheben würde, nach dem die Brautleute im Moment der Eheschliessung auf dem Amt zwingend zwei Trauzeugen dabeihaben müssen. Dazu eine persönliche Klarstellung: Ich finde Trauzeugen etwas sehr Schönes. Ich war schon Trauzeuge, und würde ich je heiraten, dann würde ich, wenn es irgendwie geht, mit Trauzeugen heiraten. Zu meiner Freude haben sich sogar Kommissionsmitglieder bereiterklärt, im Falle einer Notlage einzuspringen - vielen Dank im Voraus!
Was es aber dazu nicht mehr braucht, ist ein gesetzliches Obligatorium. Wie die Wartefrist hatte auch das ursprünglich wirklich eine rechtliche Bedeutung, denn früher hiess es "Zweier Zeugen Mund tut Wahrheit kund", und man konnte in der Vergangenheit auch nicht so gut scheiden. Da behalf man sich oft mit der Annullation und sagte, wenn man die Ehe auflösen wollte, dass man gar nie verheiratet war. Dagegen gab es die Zeugen, die eben sagten: "Moment! Wir bezeugen, dass diese Leute verheiratet sind." Das war früher nötig. Das ist es heute nicht mehr. Diese Beweisfunktion ist entfallen. Der Beweis wird nun durch den Eheschluss vor dem Beamten und den Eintrag ins Register vollständig erbracht.

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