Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

14. September 2026

Voten im Rat

Motion Badertscher Christine. Stärkung der Schweizer Brotgetreideproduktion

für die Kommission:

Die beiden Motionen, die ich Ihnen vor Herrn Hegglin präsentieren darf, handeln beide vom Importregime für Brotgetreide. Dieses schützt die hiesige Getreideproduktion punkto Körner und die Müllereibetriebe punkto Mehl, wobei jährlich auch noch eine Getreidezulage über knapp 16 Millionen Franken ausgerichtet wird. Für diesen Import besteht ein Zollkontingent über 70 000 Tonnen. Der Bundesrat kann es bei Bedarf erhöhen. Ausserhalb dieses Kontingents wird aufgrund des prohibitiv hohen Zolls kaum importiert. Innerhalb dieses Kontingents darf der Zoll für Brotgetreidekörner gemäss WTO-Notifizierung bis zu 35 Franken pro 100 Kilogramm betragen. Der landesintern festgelegte maximale Grenzschutz beträgt demgegenüber bloss 23 Franken. Beim Brotgetreidemehl kommt noch ein Zollzuschlag von 20 Franken zwecks Industrieschutz hinzu.

Die Motion Badertscher fordert nun, dass der Bundesrat den Grenzschutz innerhalb des Kontingents nicht bei 23 Franken pro 100 Kilogramm deckelt, sondern die vollen 35 Franken ausschöpft, damit die Importpreise verzollt dann den Referenzpreis von 53 Franken erreichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er weist darauf hin, dass dieser Deckel vor rund 20 Jahren im Auftrag des Parlamentes eingeführt wurde, um den Brotpreis für Konsumenten erschwinglich zu halten. Bereits der Betrag von 23 Franken ermögliche den Schweizer Produzenten doppelte Marktpreise gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Zudem sei Brotgetreide eine der rentabelsten Kulturen, und bei günstigem Witterungsverlauf übertreffe die Ernte den inländischen Bedarf erheblich.

Der Nationalrat hingegen nahm die Motion an. Ihre Kommission führte hierzu im März Anhörungen durch, und dabei kam Folgendes heraus: Einzig der Schweizerische Getreideproduzentenverband unterstützt die Motion. Der Dachverband Schweizerischer Müller lehnt sie ab, da der Importdruck auf Auslandsbackwaren steigen würde. Auch die Schweizer Bäcker-Confiseure, Chocosuisse, Biscosuisse und die Swiss Retail Federation lehnen die Motion ab, da diese ihre Rohstoffe verteuern würde.

Der Kommission lag auch ein Bericht der Verwaltung mit verschiedenen Optionen vor. Die erste Option, eine Erhöhung der Zölle gemäss der Motion Badertscher, wurde verworfen, da andernfalls die Rohstoffe für die inländischen Verarbeiter sowie das Brot für die Konsumenten stärker verteuert würden als aus der EU importierte Teiglinge und Backwaren. Dies würde inländisches Brot benachteiligen.

Die zweite Option beinhaltet eine strengere Deklaration der Herkunft: Zwar darf ein mit ausländischem Getreide oder Mehl in der Schweiz hergestelltes Brot mit dem Produktionsland Schweiz ausgelobt werden. Allerdings darf man die Herkunft des Schweizer Mehls freiwillig angeben, und umgekehrt muss man die ausländische Herkunft sogar angeben, wenn es mehr als 50 Prozent des Produkts ausmacht. Auch hier sah die Verwaltung keinen Handlungsbedarf.

Die dritte Option schliesslich, die die Verwaltung anschaute, beinhaltet ein besseres Zuteilungsverfahren für das Zollkontingent Brotgetreide. Dies ist der einzige Schritt, der zur Weiterverfolgung empfohlen wurde.

Ihre Kommission sah das gleich und reichte in diesem Sinne mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsmotion ein. Die Motion Badertscher beantragt sie einstimmig zur Ablehnung.

Damit komme ich nun noch zu dieser Kommissionsmotion. Im Einklang mit Verwaltung und Bundesrat will auch Ihre Kommission die Verteilung des Zollkontingents verbessern. Heute werden diese Teilmengen im Windhundverfahren meist innert Minuten verteilt. Wer sich zu spät einklinkt, geht leer aus, und die anderen haben eine exklusive Importrente.

Im Fokus unseres Vorstosses steht die Versteigerung, mit mehreren Vorteilen: Erstens wird das Verfahren planbarer und fairer. Alle haben die Möglichkeit, solche Zollkontingentsanteile zu erhalten. Diejenigen, die sie wirklich erhalten, leisten dann auch etwas dafür.

Zweitens wird das Ziel der Motion Badertscher in einem gewissen Umfang erreicht, denn der Grenzschutz wird durch die Versteigerung sanft verstärkt, wenn auch weniger als mit der Motion Badertscher.

Drittens entstehen dem Bund Einnahmen, die allen zugutekommen bzw. die der Bundesrat auch für die Landwirtschaft einsetzen will, wie er in seiner Stellungnahme schreibt.
Um eine Idee der Motion der WAK-S 26.4061 aufzunehmen, über die wir nachfolgend debattieren werden und die Herr Hegglin vorstellen wird, wurde die von uns beantragte Motion noch um das Element ergänzt, dass der Bundesrat eventualiter auch das bestehende Windhundverfahren optimieren könne. Wie Sie dem Titel der Motion und auch der Begründung entnehmen können, wurde dieses Element jedoch erst später hinzugefügt. Der Hauptvorschlag ist und bleibt eine Versteigerung, aber der Bundesrat soll hier frei bleiben, den besten Weg zu verfolgen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen – der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen – und mit Ihrer einstimmigen Kommission die Motion Badertscher abzulehnen.

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