Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

18. September 2023

Voten im Rat

Parlamentarische Initiative Egloff Hans. Missbräuchliche Untermiete vermeiden

Ich bin ein grosser Freund eines liberalen Mietrechts. Das Mietrecht dürfte aus meiner Sicht in der Sache sogar noch liberaler sein. Konsequent durchdacht würde das heissen, dass die Untermiete generell Sache der Parteien ist. Die Untermiete, wie wir sie heute vor uns haben, ist aber ein gesetzlicher Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter. Wenn man das gesetzlich festhält, bin ich der Meinung, dass man es möglichst klar tun sollte, damit beide privaten Parteien wissen, woran sie sind, und damit sie eben nicht zuerst die Gerichte bemühen müssen, um wissen zu können, ob die Untermiete möglich ist oder nicht. Der Antrag der Mehrheit gewährleistet das. Er basiert auf den bewährten drei heutigen Gründen und ergänzt sie um einen vierten Grund, den der zweijährigen Dauer, aber er öffnet mit dem Wort “insbesondere” nicht der Rechtsunsicherheit Tür und Tor.
Wir haben uns in der Kommission überlegt, ob es denn wirklich Situationen gibt, die mit dem Wort “insbesondere” auch noch aufgefangen werden müssen. Es kamen aber keine zur Sprache, und ich habe auch heute keinen substanziellen Grund gehört, warum man weitere Gründe ermöglichen müsste. Es wurde angedeutet, dass es später Entwicklungen geben könnte. Das ist natürlich korrekt. Dann gäbe es aber – wie heute – die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Genau das tun wir ja gerade: Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit diesen Plattformen führen wir jetzt die neue Zweijahresklausel ein. Entsprechendes könnte man auch in Zukunft wieder tun, wenn sich neue Gründe ergeben würden. Quasi aber im Voraus, ohne eine konkrete Idee, einfach zu sagen, wir fügen ein “insbesondere” ein, bringt von daher gesehen nichts, denn uns kommt kein Grund in den Sinn, wofür man das brauchen könnte.
Auf der anderen Seite wäre der Preis ein hoher, nämlich derjenige der Rechtsunsicherheit. Das spielt sich unter Privaten, also grundsätzlich unter Ausschluss der Gerichte, ab. Jemand schreibt ein Gesuch, wonach er die Sache gerne untervermieten möchte. Der Vermieter, ebenfalls ein Privater, muss darauf antworten. Wenn der Antrag der Minderheit Fässler Daniel angenommen würde, könnte der Vermieter neu mit dem Hinweis ablehnen, dass er hier “insbesondere” auch andere Gründe geltend machen könne; das sei seine freie Entscheidung. Damit wären wir wirklich im Bereich grösster Rechtsunsicherheit, wo dann während einer sehr langen Zeit die Gerichte entscheiden müssten, bis man wüsste, wo sich die neue Schwelle zur Willkür befindet und was neu als Verweigerung gestattet bzw. nicht gestattet ist.
Zusammengefasst: Weil ich auf der einen Seite den Mehrwert dieser zusätzlichen Öffnung nicht sehe und auf der anderen Seite die Entstehung von Rechtsunsicherheit befürchte, bitte ich Sie, zur Stabilisierung dieser ansonsten gelungenen Vorlage hier mit der Mehrheit zu stimmen.

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