Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

12. September 2023

Ausländer- und Integrationsgesetz. Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

für die Kommission:
Als wir im Juni auf diese Vorlage eingetreten sind, da waren wir uns gemäss den Voten in der Sache weitgehend einig, nämlich darin, dass wir gewissen in der Schweiz ausgebildeten Hochqualifizierten den Erwerbsaufenthalt erleichtern wollten. Aber wir wollten dies verfassungskonform tun. Daher war beim Eintreten auch klar, dass die Vorlage, wie sie vom Bundesrat daherkam, gehörig umgebaut werden muss. Es sollen weder neue, verfassungswidrige Kontingentsausnahmen eingeführt werden, noch sind die Kontingente zahlenmässig überhaupt der Kern des Problems. Das Verbesserungspotenzial liegt vielmehr primär bei den Verfahren, mit denen die Kantone zu ihren Kontingenten, vor allem aber die Betroffenen, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, zu den einzelnen Plätzen bzw. Bewilligungen kommen.
Ihre Kommission hat sich dann an die Arbeit gemacht und versucht, im Einklang mit dem, was wir im Rat gehört hatten, eine verfassungskonforme Lösung zu suchen und die Verfahren zu vereinfachen. Wir haben uns aber gesagt, das beste Vorgehen dafür sei eine Rückweisung an den Bundesrat, denn wir sind zum Schluss gekommen, dass wir an der Vorlage nicht einfach ein bisschen “schräubeln” können. Die Vorlage steht aktuell nämlich ziemlich im Schilf. Daher müssen wir zuerst wieder einen Schritt aus dem Schilf hinaus machen und dann richtig abbiegen. Dafür scheint uns der Bundesrat eben geeigneter als wir, wenn wir dies in der Kommission mit den Leuten des Bundesrates tun müssen.
Die Rückweisung gibt dem Bundesrat inhaltlich den klaren Auftrag, die Zulassung gewisser Hochqualifizierter, die eben in der Schweiz ausgebildet wurden, zu vereinfachen – aber im Rahmen der Verfassung. Sie gibt zwar einige Beispiele an, aber das sind, ich betone, einfach Beispiele mit dem Schwerpunkt auf einfachen und verlässlicheren Verfahren. Zu berücksichtigen ist sicher auch, dass die Lohnvorgaben einer Anstellung junger Studienabgänger nicht im Wege stehen. Wir wollen dem Bundesrat aber ausdrücklich grosse Handlungsfreiheit einräumen. Das ist auch in der Kommissionsdebatte so zum Ausdruck gekommen.
Eben: Unsere Aufzählung ist nur beispielhaft. Wenn der Bundesrat also etwa zum Schluss kommt, dass er die Personenkategorien etwas anders definieren will – zum Beispiel so wie der Schwesterrat -, so kann er das tun. Er muss das aber selbstverständlich nicht vorschlagen. Er hat auch die Möglichkeit, seine damals in der Botschaft skizzierten verfassungskonformen Kontingentanpassungen wiederum vorzuschlagen, aber er muss dies nicht tun. Er hat sogar die Möglichkeit – auch das wurde in der Kommission gesagt -, zum Schluss zu kommen, dass es auf Gesetzesstufe keine Anpassung braucht, sondern dass er die Verbesserungen auf Verordnungsstufe hinkriegt. Er könnte uns dann die Abschreibung beantragen, und wir hätten wiederum das letzte Wort.
Sie kennen also das Ziel. Welchen Weg der Bundesrat dorthin einschlagen will, wenn wir zurückweisen, bleibt ihm überlassen. Vom Zeitablauf her geht es voran. Wenn wir heute der Rückweisung zustimmen, kommt das Geschäft voraussichtlich schon in zwei Monaten in den Nationalrat. Wenn dieser zustimmt oder wir festhalten, ist der Auftrag an den Bundesrat noch dieses Jahr fix erteilt.
Ich bitte Sie namens Ihrer Kommission, die dies mit 11 zu 2 Stimmen beschlossen hat, der Rückweisung zuzustimmen.

Mehr