17. September 2026
Voten im Rat
Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion hinter dieser Vorlage und lehnt das Begehren weiterhin ab. Auch der Nationalrat lehnt die Vorlage ab. Ich habe aber darauf verzichtet, einen Nichteintretensantrag zu stellen, sondern möchte Ihnen viel lieber aufzeigen, wie man die Vorlage in die Hand nehmen und sie dann aber radikal verbessern kann.
Die Vorlage sieht eine befristete Mehrwertsteuersenkung für eine einzelne Branche im Umfang von jährlich rund 310 Millionen Franken vor. Ich schlage Ihnen nun vor, diese jährlich rund 310 Millionen Franken nicht einer einzelnen Branche zukommen zu lassen, sondern gleichmässig allen Steuerpflichtigen in diesem Land. Das käme dann natürlich auch dem Tourismus in seiner ganzen Breite zugute. Der Normalsatz soll also für alle sinken, von heute 8,1 Prozent auf 8,0 Prozent. Das wären pro Jahr rund 40 Franken weniger Steuerlast pro Einwohner oder 200 Franken weniger für eine fünfköpfige Familie. Sie finden das in Artikel 25 Absatz 1.
Man muss die Verfassung dafür nicht extra anfassen; diese legt nämlich nur die Höchstsätze fest. In Absatz 4 würde mein Konzept dann in gleichem Umfang das bestehende Privileg für Beherbergungsleistungen, wie gesetzlich vorgesehen, per 1. Januar 2028 auslaufen lassen.
Die Mehrheit ist gegen eine solche allgemeine Steuersenkung für die Bevölkerung und möchte die Steuersenkung – wie seit 1996 – lieber weiterhin einzig und alleine einer Branche zukommen lassen. Verstehen Sie mich richtig: Ich bin ein grosser Fan unserer Hotellerie und auch regelmässiger Kunde dieser Branche, wie wahrscheinlich viele von uns. Aber die vorgetragenen Gründe, warum man hier vom Grundsatz allgemein tiefer Steuern zugunsten eines Vorteils für wenige abweichen soll, überzeugen nicht.
Das erste Argument, das für dieses Privileg vorgebracht wurde, war die schwierige Lage der Hotellerie im Jahr 1996. Aber zum Glück kann niemand behaupten, dass die Schweizer Hotellerie seit dreissig Jahren im Dauernotstand sei. Im Gegenteil: Aktuell schreibt sie sehr gute Zahlen, wie auch der Bundesrat aufzeigt. Mit Blick auf eine schwierige oder volatile Wirtschaftslage gäbe es viele Branchen, die Ausnahmen für sich verlangen könnten, die es aber nicht tun. Man muss auch einmal die Gnade haben, ein Notinstrument nach Ende der Notlage auslaufen zu lassen; genau deshalb hat man das Instrument ja auch befristet. Wir führen ja auch die Covid-Kredite nicht beliebig weiter. Mit der Begründung, es gäbe trotz guter Gesamtlage einzelne Betriebe, die sich in einem Engpass befänden, könnte man auch jede andere Branche unterstützen – was übrigens genau das ist, was ich in Artikel 25 Absatz 1 vorschlage, nämlich eine Steuersenkung für alle.
Das zweite Argument, das für dieses Privileg vorgebracht wird, ist der angebliche Exportcharakter der Hotelleriebranche. Dieses Argument lässt sich aber noch einfacher widerlegen: Es gibt kein Schweizer Produkt, das so stark “nicht exportiert” werden kann wie die Schweizer Hotellerie. Oder haben Sie schon einmal jemanden sein Hotelbett mit nach Hause nehmen sehen? Tourismusleistungen werden per Definition im Inland konsumiert. Und genau da, am Ort des Konsums, greift die Konsumsteuer, die Mehrwertsteuer. Ginge es wirklich um ein Exportgut, dann müsste man ja auch keinen Sondersatz fordern, sondern eine volle Befreiung von der Mehrwertsteuer. In diesem Fall müsste aber der Exporteur, sprich der Tourist, das Gut dann zuhause versteuern, gleich wie zum Beispiel eine Maschine. Aber Sie können einmal die Probe aufs Exempel machen: Wenn Sie aus den Ferien nach Hause kommen und in der Verzollungs-App des Bundes Ihre Übernachtungen als Importe angeben wollen, dann gibt es dort kein Feld dafür.
Es heisst dann manchmal: Hotellerie ist zwar kein eigentliches Exportgut, aber es geht um viele Ausländer, die dieses Gut in der Schweiz konsumieren. Erstens hat der Ausländeranteil aber dramatisch abgenommen – ich sage das wertungsfrei -: In der Schweiz entfallen 54 Prozent der Hotelleistungen auf Gäste aus dem Inland. Zweitens konsumieren auch die Ausländer dieses Gut in der Schweiz und sollen deshalb ebenfalls hier Steuern darauf zahlen, wie auf jeden anderen Konsum auch. Unser Tourismus-Konsum im Ausland wird ja auch im Ausland versteuert. Man kann sich auch fragen, warum wir die Ferien von Ausländern in der Schweiz überhaupt subventionieren sollen. Wir schenken ihnen ja schon den schönen Anblick unserer Landschaft und die Nutzung unserer Infrastruktur. Ich glaube, eigentlich sollte man viel eher über eine Erhöhung der Kurtaxen diskutieren als über weniger Steuern.
Das dritte und letzte Argument für dieses Privileg sind die angeblich nicht gleich langen Spiesse. Nun, verschiedene Länder in der EU haben gar keinen Sondersatz. Andere haben zwar einen Sondersatz, der mit einer Ausnahme aber durchwegs höher ist als unser Sondersatz, und zwanzig EU-Staaten haben einen Sondersatz, der höher ist als unser Normalsatz. In unseren Nachbarländern, unseren direktesten Konkurrenten, beträgt der Sondersatz rund 10 Prozent, im EU-Schnitt beträgt er fast 11 Prozent. Das ist somit noch immer höher, als es unser Normalsatz wäre. Die meisten europäischen Hotels hätten deshalb viel lieber unseren Normalsatz als ihren eigenen Sondersatz.
Wenn man uns dann sagt, die unterschiedlich langen Spiesse resultierten gar nicht aus den Sondersätzen, sondern aus dem allgemeinen Kostenniveau, dann sage ich, dass unser Kostenniveau ja hoffentlich auch die Qualität unserer Leistungen widerspiegelt. Den längsten Spiess im Tourismus wurde uns sowieso geschenkt: unsere Landschaft. Wer das Matterhorn, den Titlis, den Zürichsee, das Lavaux, den Lago Maggiore und ganz besonders den Säntis anbieten kann, der muss vor der Konkurrenz nicht erzittern und benötigt keine Sondersätze.
Zuletzt sei noch gesagt, dass dieser Sondersatz auch den Begünstigten unnötige Bürokratie beschert. Das gleiche Brötchen, das heute im Hotel drei Steuersätzen unterliegt – je nachdem, ob Sie es zum Frühstück essen, für die Wanderung kaufen oder abends im Restaurant geniessen -, unterläge nur noch zwei Sätzen.
Und es sage mir bitte niemand, man warte lieber auf den Einheitssatz. Der letzte Versuch hierzu wurde vor genau fünf Jahren mit 27 zu 13 Stimmen abgelehnt. Ich weiss es noch gut, weil ich der Motionär war.
Man kann es auch umgekehrt überlegen: Nehmen wir an, der Normalsatz wäre heute 8 Prozent. Würde dann irgendjemand beantragen, diesen auf 8,1 Prozent zu erhöhen, damit wir umgekehrt einen Sondersatz für eine Branche einführen könnten? Das würden Sie nie tun, also tun Sie das auch heute nicht.
Mein Fazit, lassen Sie dieses aus der Zeit gefallene, teure und komplizierte Steuerprivileg für einen Bruchteil der Steuerpflichtigen auslaufen und geben Sie diesen Betrag der ganzen Bevölkerung als breite und faire Mehrwertsteuersenkung weiter.