28. September 2018
Vorstösse | Politische Arbeit
Mehr Parteiautonomie in den Sozialversicherungen
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird aufgefordert, die einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen Verordnungen so anzupassen, dass bei der Qualifikation hinsichtlich Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit übereinstimmende Parteierklärungen miteinbezogen werden.
Begründung
Die Vollzugsbehörden in den Sozialversicherungen qualifizieren Dienstleistungserbringer oft gegen ihren Willen als unselbständig. Sowohl Erwerbstätige auf digitalen Plattformen als auch Dienstleistende der "traditionellen" Wirtschaft wie Taxifahrer oder Psychologen werden oft in dieses rechtliche Korsett gesteckt.
Absurderweise führt diese Praxis dazu, dass Betroffene in der Schweiz einen schlechteren sozialen Schutz geniessen, als im Ausland. Diverse Firmen bieten Weiterbildungen oder Versicherungen gegen gewisse soziale Risiken in der Schweiz nicht an, da das sozialversicherungsrechtliche - und in der Folge das arbeitsrechtliche - Risiko zu gross ist.
Der Bundesrat wird daher aufgefordert, per Verordnungsänderung dafür zu sorgen, dass die Sozialversicherungsträger künftig bei der Qualifikation neben den bisherigen Kriterien (organisatorische Einbindung und unternehmerisches Risiko) zusätzlich berücksichtigen, ob unter den Beteiligten eine übereinstimmende Auffassung besteht, es sei eine selbstständige Tätigkeit anzuerkennen. Da die anderen Kriterien weiterhin Anwendung finden, wäre die Parteienvereinbarung bei diesem Ansatz nur bei Grenzfällen mitentscheidend.
In seinem Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen", vom 8. November 2017 (S. 65) hat der Bundesrat diese Massnahme bereits skizziert und für prüfenswert befunden.
Eine solche Massnahme würde mehr Rechtssicherheit schaffen, die Parteiautonomie stärken und im Endeffekt den Schutz der Betroffenen erhöhen.