08. September 2020
Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat
Kantonsverfassungen (GL, TG, GE). Gewährleistung
für die Kommission:
In aller Kürze: Der Bundesrat hat uns per Botschaft die Gewährleistung von fünf Verfassungsänderungen aus drei Kantonen empfohlen. Sie haben folgende Gegenstände: aus dem Kanton Glarus eine Änderung der politischen Rechte und des Finanzhaushaltes, aus dem Kanton Thurgau eine Änderung des Öffentlichkeitsprinzips und aus dem Kanton Genf eine Änderung punkto Luftverkehr und Pflanzenschutzmittel.
Die ersten genannten Verfassungsänderungen aus den Kantonen Thurgau und Glarus sind ohne Weiteres von der kantonalen Organisationsautonomie gedeckt. Die beiden Genfer Änderungen hat der Bundesrat etwas genauer unter die Lupe genommen, weil sie sich in einem engen Netz aus bundesrätlichen Vorschriften bewegen. Sie betreffen eben den Luftverkehr und die Pflanzenschutzmittel.
Der Bundesrat kam aber in allen Fällen zum Schluss, dass es möglich sei, mittels umsichtiger kantonaler Umsetzung dieser geänderten Verfassungsbestimmungen das Bundesrecht zu respektieren.
Ihre Kommission hat sich dem einstimmig angeschlossen und beantragt Ihnen mit dem Bundesrat, alle fünf Verfassungsänderungen zu gewährleisten.
Mehr