28. Februar 2017
Wichtige Voten im Rat
Interpellation Caroni Andrea. Zwischen Uno-Charta und EMRK. Wie verhält sich die Schweiz in der Zwickmühle?
Ich danke dem Bundesrat vielmals für seine bestens nachvollziehbare Antwort. Wir sprechen ja hier in diesem Haus oft vom Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht und stellen nun in diesen Fällen fest, dass es auch Konflikte innerhalb des Völkerrechts gibt. Das Frustrierende daran ist zu sehen, wie hier ein internationaler Normenkonflikt auf dem Buckel der Schweiz ausgetragen wird, den wir alleine nicht lösen können. Vielmehr müssten sich dazu die beiden beteiligten Seiten bewegen, einerseits die Uno, andererseits der Europarat bzw. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, um diesen Konflikt zwischen Sanktionen einerseits und Menschenrechtspolitik andererseits zu lösen.
Ich hatte nun vor wenigen Tagen Gelegenheit, mit einigen Mitarbeitern der Sanktionsorgane der Uno zu sprechen und festzustellen: Die Uno bewegt sich, jedoch sehr langsam, in Richtung mehr Rechtsstaatlichkeit. Die Schweiz hat hier grossen Anteil daran, setzt sich seit über zehn Jahren intensiv dafür ein, wofür ich Herrn Bundesrat Burkhalter und seinen diplomatischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch herzlich danke.
Auf der europäischen Seite gibt es auch wenig Bewegung bzw. kein Verständnis dafür, dass die Uno-Charta, ihrem eigenen Artikel 103 widersprechend, dem Völkerrecht vorgeht, also damit an sich auch der EMRK. Weil alle EMRK-Mitgliedstaaten auch die Uno-Charta unterschrieben haben, müsste dies für sie eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weichen aber dieser Kernfrage jedes Mal aus, wenn die Schweiz das Thema vorbringt. Ich finde diese Urteile inhaltlich schwach und begrüsse es auch hier, dass Sie diese jeweils zumindest weitergezogen haben.
In Ergänzung zu Ihren Antworten, Herr Bundesrat, erlaube ich mir noch ein paar kurze Anschlussfragen, in der Hoffnung, dass Sie die eine oder andere davon vielleicht hier schon beantworten können.
1. Ist die Schweiz das einzige Land, das wegen der Befolgung von Uno-Sanktionen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde?
2. Denken Sie, dass die zuständigen Organe der Uno dann die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilen, der gesagt hat, die Sanktionen könne man menschenrechtlich schon überprüfen, solange sie das nicht explizit ausschlössen?
3. Falls die Uno diese Einschätzung nicht teilt und wir wirklich in der Zwickmühle sind: Mit welchen Reaktionen seitens der Uno müsste die Schweiz rechnen, wenn sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hält? Gab es schon einmal einen solchen Fall, in dem die Uno gegen ein Land auf irgendeine Weise tätig wurde, das ihre Sanktionen nicht umsetzte, gerade wegen einer solchen Lage?
4. Sie haben in Ihrer Interpellationsantwort festgehalten, dass Sie am letzten 4. März eine Überprüfung der Sanktionsverordnungen in Auftrag gegeben hätten, die innert Jahresfrist erfolgen sollte. Diese Frist läuft am nächsten Samstag ab, und daher meine Frage: Ist die Überprüfung schon abgeschlossen worden? Können Sie uns schon etwas dazu sagen?
5. Sie haben in der Interpellationsantwort geschrieben, dass es seitens des Europarates ebenfalls eine Analyse des Ministerrates gebe, die sich auf das weitere Vorgehen in Bezug auf das Verhältnis der EMRK zur Uno-Charta beziehe. Bis wann kann man hier mit einer Analyse rechnen?