Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. Dezember 2014

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Heiratsstrafe oder Konkubinatsstrafe?

Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zur steuerlichen Behandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beantworten:

1.a. Wie viele Ehepaare sind noch von einer steuerlichen Heiratsstrafe betroffen, wenn man nicht nur die Bundessteuern, sondern auch die (für Ehepaare vorteilhaften) Steuern von Kantonen und Gemeinden berücksichtigt?

1.b. Was ist der gesamte finanzielle Umfang der so festgestellten Heiratsstrafe?

2. Wie viele Ehepaare sind über die (lebenslange) Dauer einer Ehe noch von einer steuerlichen Heiratsstrafe betroffen, wenn man zu den Zahlen von Ziffer 1.a. berücksichtigt, dass viele Paare aufgrund sich verändernder Haushaltseinkommen zeitweise einen Heiratsbonus geniessen, zeitweise eine Heiratsstrafe erleiden?

3.a. Wie viele Ehepaare sind per saldo noch von einer Heiratsstrafe betroffen, wenn man bei der Antwort zu den Ziffern 1 und 2 zudem die Vorteile aus den Sozialversicherungen mitberücksichtigt?

3.b. Was ist der gesamte finanzielle Umfang der so festgestellten Heiratsstrafe?

4.a. Wie viele Konkubinatspaare sind von einer Konkubinatsstrafe betroffen, wenn man i) nur die Bundessteuern betrachtet, ii) alle Steuerebenen betrachtet (vgl. Ziff. 1-2) und iii) auch die Sozialversicherungen einbezieht (vgl. Ziff. 3)?

4.b. Was ist der gesamte finanzielle Umfang der so festgestellten Konkubinatsstrafe?

5. Besteht per saldo all dieser Zahlen in der Schweiz gesamthaft eine Heirats- oder eine Konkubinatsstrafe?

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