21. März 2013
Wichtige Voten im RatVorstösse
Geldwäschereigesetz. Änderung
Namens der FDP-Liberalen Fraktion empfehle ich Ihnen, auf diese Teilrevision des Geldwäschereigesetzes einzutreten. Zunächst möchte ich Ihnen mein Erstaunen darüber nicht verhehlen, dass wir überhaupt über Eintreten debattieren, denn Ihre Kommission war ohne Gegenantrag bzw. nach zurückgezogenem Nichteintretensantrag auf diese Vorlage eingetreten, und nun kommt der Kommissionspräsident nach der Sitzung mit einem Einzelantrag auf Nichteintreten. Ich finde das etwas bizarr. Aber vielleicht ist das auch so, weil ich hier noch neu bin. Nun, die Vorlage hat in der Sache zwei Elemente. Erstens soll es unserer Meldestelle möglich werden, mit ausländischen Meldestellen gemäss internationalen Standards Daten zur Analyse von definierten schweren Verbrechen auszutauschen mit dem Zweck, dass wir eben auch solche Daten erhalten können. Diese beiden Elemente sind beide sinnvoll. Denn erstens stärken sie unsere Behörde bei der Bekämpfung schwerer Verbrechen. Sie haben gehört, es geht hier nicht um Kaugummidiebstahl, sondern um Geldwäscherei und ihre Vortaten, organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung. Steuerdelikte sind explizit nicht Gegenstand dieser Voralge. Dank dieser Revision erhält unsere Meldestelle dann Auskünfte ihrer weltweiten Gegenparts. Ohne diese kann sie internationale Verbrechen nicht wirkungsvoll bekämpfen. Dank dieser Revision kann eben unsere Behörde verdächtige Transaktionen bis ans Ende verfolgen und muss nicht nach einem Schritt auf dem Papertrail stehenbleiben. Zweitens kommen wir mit dieser Revision global anerkannten Standards nach. Wir erfüllen damit Empfehlungen der Egmont-Gruppe, worin 131 Meldestellen zusammengeschlossen sind, ebenso wie die jüngsten Empfehlungen der Gafi zu diesem Thema. Drittens stärken wir damit die Reputation unseres Finanzplatzes. Denn es dient ihm als Ganzem wie auch den einzelnen Instituten, wenn wir diese Verbrechen wirkungsvoll bekämpfen können. Selbstverständlich haben auch wir Freisinnige zwei Vorbehalte, die ich hier ausdeutschen möchte: Für uns ist erstens zentral, dass all diese Untersuchungsmechanismen immer die Garantien unseres Rechtsstaates wahren. Das ist der Fall, denn unsere Meldestelle behält ihre Rolle als reine Analyseinstanz, im Inland wie in der Zusammenarbeit mit dem Ausland. Und sobald sich im In- oder Ausland ein Verdacht auf eine Straftat verdichtet, kommen die strengen Regeln des Strafverfahrensrechtes und der internationalen Rechtshilfe zum Tragen. Die Rechte der Verdächtigten werden dort vollständig gewahrt. Das zweite Anliegen von uns Freisinnigen ist es natürlich, dass die Informationen, die wir weitergeben, im Ausland dann gemäss den Abmachungen verwendet werden. Wir konnten uns in der Kommission versichern lassen, dass hier seit Menschengedenken noch nie ein Missbrauch an die Oberfläche getreten ist. Wenn ein solcher aufträte, dann kämen unsere Verteidigungsmechanismen zum Tragen - wir haben es vorher auch gehört, auch Kollege Egloff hat es gesagt -: Wir verweigerten dann nämlich den Datenaustausch, und wir könnten ein Non-Compliance-Verfahren bei der Egmont-Gruppe einleiten, woran die anderen Meldestellen auch kein Interesse haben. Darum werden sie sich, so unsere starke Hoffnung, auch an diese Vorgaben halten. Ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten. |