Elternurlaub: Mehr Wahlfreiheit bei gleichen Kosten
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, den Gesetzesentwurf für einen Elternurlaub vorzulegen, der den heutigen Mutterschaftsurlaub als Ausgangspunkt nimmt, es jedoch ermöglicht, dass ein Teil der 14 Wochen statt durch die Mutter auch durch den Vater bezogen werden kann. Dadurch soll kein Ausbau des heutigen Systems erfolgen, sondern einzig eine Flexibilisierung.
Begründung
Die meisten OECD-Länder erlauben es Eltern, den Elternschaftsurlaub zwischen Mutter und Vater aufzuteilen. In der Schweiz aber kann der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub - der Name sagt es - einzig von der Mutter bezogen werden.
Ein Teil dieser 14 Wochen ist gesundheitspolitisch begründet. Dieser Teil soll weiterhin alleine der Mutter gebühren. Er steht auch in Zusammenhang mit dem nachgeburtlichen Beschäftigungsverbot.
Der andere Teil aber dient nicht der Gesundheit der Mutter, sondern der Förderung der Eltern-Kind-Beziehung. Es gibt nun keinen Grund, diese Wochen zwingend der Mutter zuzuteilen. Vielmehr sollen in einer liberalen, gleichberechtigten Gesellschaft die Eltern sich auch dafür entscheiden können, dass auch der Vater einen Teil dieser verbleibenden Wochen bezieht. Das ist zum Wohle der Väter, die so einfacher eine frühe Bindung zum Kind aufbauen können. Dies ist aber auch zum Wohle der Mütter, welche sich einfacher wieder in den Beruf integrieren können, wenn sie dies wünschen.
Der Bundesrat soll dem Parlament daher einen Gesetzesentwurf vorlegen, der es Eltern ermöglicht, einen Teil des heutigen Mutterschaftsurlaubes einvernehmlich unter sich aufzuteilen. Das System soll dabei nicht ausgebaut werden, es bleibt also bei den gesamthaft 14 Wochen Urlaub pro Geburt.
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