Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

08. Dezember 2016

VorstösseVorstösse

Burka und Eigenverantwortung

Eingereichter Text

Trägerinnen einer Gesichtsverschleierung - ob Niqab oder Burka - lösen bei vielen Menschen Unbehagen aus. Die politischen Bestrebungen, diese zu verbieten, sind Ausdruck davon. Solche Verbote werden zumeist unter den Aspekten der Überfremdung, der Sicherheit, der Unterdrückung der Frau oder des gesellschaftlichen Umgangs diskutiert.

Das Tragen einer Gesichtsverschleierung hat zweifellos Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche, namentlich auf das Berufsleben, die gesellschaftliche Integration oder den Kontakt mit staatlichen und privaten Einrichtungen.

Oft geht aber die Eigenverantwortlichkeit der freiwilligen Trägerinnen vergessen (eine Frau zu dieser - oder einer andern - Bekleidung zu zwingen ist ohnehin schon verboten). Es bestehen nämlich schon heute zahlreiche Normen, welche die Auswirkungen des Kleidungsstücks auf die Trägerinnen übertragen. Wenn diese die Folgen ihrer Kleiderwahl weitgehend selber tragen, erübrigen sich allgemeine Verbote ohnehin.

In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die nachfolgenden Fragen. Sie beziehen sich primär auf freiwillige Trägerinnen; wo die Antwort abweicht, ist sie auch auf gezwungene Trägerinnen auszudehnen. Überdies sollen sich die Antworten auch auf die jeweiligen Ehegatten beziehen.

1. Inwiefern steht das Tragen einer Gesichtsverschleierung der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen entgegen (vgl. Art. 33 f. E-AuG)?

2. Inwiefern steht das Tragen einer Gesichtsverschleierung einer Einbürgerung entgegen (vgl. Art. 11 f. des revidierten BüG)?

3. Wie wirkt sich das Tragen einer Gesichtsverschleierung auf die Berechtigung zum Bezug von Leistungen der sozialen Sicherheit aus? Entfallen z.B. Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung mangels Vermittelbarkeit (vgl. Art. 15 ff. AVIG)?

4. Welche Pflichten bzw. Nachteile betreffen Trägerinnen einer Gesichtsverschleierung im Umgang mit staatlichen Behörden und Institutionen?

5. Welche Freiheiten geniessen private Wirtschaftsteilnehmer, um ihre Leistungen gegenüber Trägerinnen einer Gesichtsverschleierung zu verweigern?

6. Zuletzt: Auf wie hoch schätzt der Bundesrat aktuell die Zahl von Trägerinnen von Vollverschleierungen in der Schweiz (idealerweise aufgeschlüsselt nach Herkunft und ausländerrechtlichem Status)?

Mehr