Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

10. März 2026

Voten im Rat

Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana vom 1. Januar 2026

für die Kommission:

Die Gesamtübersicht ist einfach zu machen: Wir haben keine Differenzen zum Nationalrat aufrechterhalten. Ich werden dann gerne bei den einzelnen Artikeln bzw. Absätzen für die Materialien noch etwas zum Besten geben.

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04. März 2026

Voten im Rat

Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana vom 1. Januar 2026

für die Kommission:

Ich möchte mich zuerst den treffenden und bewegenden Worten unseres Ratspräsidenten vom Montag anschliessen. Er hat das unermessliche Leid und den künftigen Leidensweg der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihrer Angehörigen beschrieben. Unter anderem hat er den beteiligten Rettungskräften und dem Gesundheitspersonal im In- und Ausland den verdienten Dank ausgesprochen. Er hat auf die unabhängigen Behörden verwiesen, die diesen Fall nun auch juristisch aufarbeiten. Ich hoffe, diese Botschaft kommt auch im Ausland an. Zudem hat er die Schweizer Solidarität im föderalen Zusammenwirken hervorgehoben.
Zu Letzterem hat uns der Bundesrat vor genau einer Woche eine dringliche Botschaft übermittelt. Sie enthält drei Massnahmen, von denen zwei im vorliegenden Gesetz abgebildet sind – die dritte Massnahme hat bereits eine gesetzliche Grundlage. Diese beiden Massnahmen beinhalten einen Solidaritätsbeitrag für Opfer sowie einen runden Tisch. Ihre Kommission hat die Vorlage trotz der kurzen Frist vorgestern und gestern während gesamthaft knapp fünf Stunden beraten, dabei die Regierung des Kantons Wallis angehört und einen Mitbericht der Finanzkommission vorliegen gehabt.
Wir sind mit 11 zu 1 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und haben sie in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 1 Stimmen angenommen. Herr Schwander hat Nichteintreten beantragt, es gibt auch einen Rückweisungsantrag.
Ich stelle Ihnen ganz kurz die beiden Hauptelemente vor. Je nachdem gehe ich dann in der Detailberatung weiter darauf ein.
Der Solidaritätsbeitrag ist der anspruchsvollere Teil. Der Bundesrat schlägt vor, für jedes Opfer, das verstorben ist oder eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hat, pauschal und dringlich 50 000 Franken zu zahlen. Ich wage zu behaupten, dass jeder und jede den Opfern diesen Betrag an sich von Herzen gönnt. Eine erste Schwierigkeit liegt aber in der Frage, wofür der Betrag genau ausgerichtet wird. Ist das eine Art Genugtuung für erlittenen Schmerz? Dann muss man sich die Frage der Dringlichkeit stellen. Oder ist es nicht vielmehr eine Nothilfe angesichts dringlicher Kosten? Dann stellen sich weitere Fragen, zum Beispiel, wie es bei Verstorbenen aussieht oder wie es punkto Opferhilfe aussieht. Oder geht es, wie es in der Botschaft oft heisst, um ein Zeichen der Anteilnahme – unausgesprochen wohl auch um ein Zeichen gegenüber dem Ausland? Wie dem auch sei, das waren noch die einfacheren Fragen.
Die schwierigeren Fragen liegen in der Gleichbehandlung mit Opfern anderer Unglücksfälle in der Vergangenheit und, via Präjudiz, in der Zukunft. Der Bundesrat begründet die ausserordentliche Zahlung, die er uns vorschlägt, mit der Vielzahl von Opfern. In der Tat kannte die Schweiz in jüngerer Zeit glücklicherweise keine Katastrophe mit so vielen Opfern. Kollektive Massnahmen wie die nationale Gedenkfeier, die internationale Koordination durch den Bund, ein runder Tisch mit Opfern und Haftpflichtigen oder eine Bundesabgeltung der Opferhilfe sind daher relativ einfach zu begründen. Schwieriger wird es beim Vergleich dieser Leistung an individuelle Opfer mit der Leistung an andere Opfer in deren individuellen Situation, die zumeist keine solche Leistung erhalten.
Der Bundesrat führt aus, dass die Vielzahl von Opfern auch die Position des einzelnen Opfers schwächt. Erstens sei dadurch die Justiz überlastet, und das mache die Verfahren länger und komplizierter. Zweitens seien die Leistungslimiten von Versicherungen und allfälligen Schädigern schneller erreicht. Drittens seien die Spitäler in der Schweiz vor Ort überlastet, weshalb Opferfamilien dann aufwendig ins Ausland reisen und dort verweilen müssen.
Das sind allesamt sicher erschwerende Umstände. Wenn man sie genau anschaut, dann stellt man fest, dass auch Einzelopfer anderer Unglücksfälle lange Prozesse zu gewähren haben. Sie haben oft Haftpflichtige vor sich, die zu wenig oder gar keine Mittel haben. Oder im Falle höherer Gewalt haben sie vielleicht überhaupt keinen Haftpflichtigen vis-à-vis. Die Kosten für Spitalaufenthalte im Ausland sind zu grossen Teilen von der Opferhilfe gedeckt.
Es bleibt damit anspruchsvoll, zu begründen, weshalb man gewissen Opfern eine individuelle Leistung gibt, anderen aber nicht. Hier gab es für uns noch weitere Aspekte zu berücksichtigen.
Zu beachten ist die Dimension des internationalen Ansehens der Schweiz, auch wenn der Bundesrat mehrfach betont hat, dass man bei reiner Schweizer Opferbeteiligung das Gleiche gemacht hätte.
Der Bundesrat selber sagt weiter, die Dimension des Vorfalls rufe eben auch nach dieser individuellen Anerkennung.
Noch ein letzter Aspekt, der auch zu berücksichtigen war: Ihre Kommission hat nicht auf der grünen Wiese operiert und sich aus dem Nichts überlegt, was man jetzt noch tun könnte, sondern sie hatte einen Entwurf des Bundesrates und auch eine öffentliche – auch internationale – Ankündigung des Bundesrates vor sich. Nun, in dieser anspruchsvollen Situation hat sich Ihre Kommission dafür entschieden, den bundesrätlichen Entwurf zugunsten der Opfer zwar im Grundsatz mitzutragen, ihn aber mit einem Regressmechanismus zu ergänzen. Für die Opfer selber soll sich dadurch wenig ändern. Weiterhin würden sie das Geld dringlich erhalten; sie würden es sicher erhalten, und sie würden es definitiv erhalten. Der Bund soll aber das Recht erhalten, dieses Geld dann bei Haftpflichtigen wieder einzutreiben, sofern diese alle Opferansprüche zuerst befriedigt haben, realistischerweise kann das primär im Falle einer Staatshaftung greifen. Diesen Regressmechanismus, den ich Ihnen später im Detail gerne noch weiter vorstelle, hat Ihre Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, und es gibt dazu keine Minderheit.
Die Motivation für diesen Regress ist, die Ungleichbehandlung zu allen anderen Opfern zu mildern und auch das Präjudiz für künftige Fälle einzuschränken, denn der Betrag ist so keine Zahlung mehr “on top”, quasi zusätzlich zu einer vollen Haftpflichtentschädigung, sie ist nur noch – aber immerhin – ein starker Vorschuss. Das Opfer darf den Betrag in jedem Fall behalten; er kommt aber nicht zusätzlich zu den Haftpflichtansprüchen hinzu, sondern löst jene teilweise ab, und der Bund kann dies dann unter Umständen zurückfordern – so viel zu dieser Zahlung.
Das zweite Element war einfacher, das war der runde Tisch. Es war in der Kommission unbestritten, dass ein runder Tisch unter Leitung des Bundes eingerichtet werden soll – und zwar auch zum Zwecke von Vergleichsgesprächen -, dass die Teilnahme freiwillig und unpräjudiziell sein soll und dass der Bund die Organisationskosten tragen soll. Ziel muss es sein, aufwendige und langwierige Prozesse zu vermeiden und damit zum einen die Opfer zu entlasten, zum anderen aber auch die Justiz. Diese Bestimmungen scheinen uns auch dringlich zu sein: Es laufen bereits exploratorische Gespräche zu diesem runden Tisch, und er kann seinen Zweck am besten erfüllen, wenn er sofort starten kann.
Aus staatspolitischen Gründen aber will Ihre Kommission Dringlichkeitsrecht nur genau so weit anwenden, als dies auch notwendig ist. Alle Bestimmungen, die man auch im ordentlichen Recht diskutieren und erlassen könnte, soll man auch im ordentlichen Verfahren erlassen. Das betrifft verschiedene Aspekte des runden Tischs, zum Beispiel die Teilnahmerechte in Artikel 5. Da stellt sich die Frage, wie man die vielen Stimmen der Opfer und ihrer Vertreter einbringt. Es gibt über 200, die da infrage kommen, das kann ein runder Tisch kaum prästieren. Deshalb wird er ein Konzept zur Opfervertretung am Tisch – nicht vor Gericht, aber am Tisch – benötigen. Das ist eine Frage, die sich da stellen wird. Auch die finanzielle Beteiligung des Bundes gemäss Artikel 6 haben wir auf den ordentlichen Prozess verschoben; auch mit der Bestätigung seitens der Verwaltung, dass diese Fragen nicht gleich dringlich seien. Auch die Finanzkommission hatte diese Ausgliederung angeregt. Das wollen wir eben im ordentlichen Verfahren behandeln, aber auch damit keine Zeit verlieren, wir haben es bereits für März und April 2026 auf der Traktandenliste.
Dies zur Vorlage, und zum Rückweisungsantrag würde ich dann gerne Stellung nehmen, wenn er begründet ist.

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