12. März 2026
Voten im Rat
Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung
Auch ich möchte auch noch eine Überlegung zum Einzelantrag Michel Matthias Nr. 2 äussern, die in die gleiche Richtung geht wie das Votum von Kollege Fässler.
Kollege Michel, wenn wir das Wort “örtlich” streichen, dann bleibt nur noch die zeitliche Beschränkung und die allenfalls anteilsmässige Beschränkung. “Allenfalls anteilsmässig” heisst, man muss es nicht anteilsmässig beschränken. Wenn wir also Ihrem Einzelantrag folgen, würde der Bundesrat am Schluss einzig verpflichtet sein, eine zeitliche Beschränkung durchzuführen. Er könnte aber sonst, im Einverständnis mit allen Kantonen, über einen gewissen Zeitraum national flächendeckend solche Versuche durchführen. Das wäre dann praktisch ein nationaler Test über einen gewissen Zeitraum. Das scheint mir für einen Test geografisch doch sehr weitgehend.
Ich möchte Sie daher bitten, bei der Fassung der Mehrheit und des Bundesrates zu bleiben.