Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

12. Juni 2014

Wichtige Voten im RatVorstösse

Bündelung der Aufsichtskompetenz über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften. Bundesgesetz

für die Kommission: Sie haben bereits gehört, worum es bei dieser letzten Differenz im Wesentlichen geht. Es gibt in unserem Land ungefähr tausend Anwälte und Notare, die gleichzeitig als Finanzintermediäre tätig sind. Diese werden heute bezüglich Geldwäscherei grossteils von einer SRO geprüft, die dafür Anwälte und Notare einsetzt, die dem Berufsgeheimnis unterstehen. Das neue RAG würde dazu führen, dass in der Realität aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Revisionstätigkeit nur noch gewöhnliche Revisoren eingesetzt werden könnten, nicht mehr in der Mehrheit Anwälte und Notare, die dem engen Berufsgeheimnis unterstehen.

Das Problem ist bereits skizziert worden: Es besteht darin, dass bei den Dossiers eines Anwaltes nicht in jedem Fall klipp und klar von vornherein gesagt werden kann, was aus Finanzintermediation und was aus engerer Anwaltstätigkeit stammt. Um das festzustellen, muss man als Prüfer diese Schwelle bereits überschreiten können und sieht damit Dossiers aus der Anwaltstätigkeit im engeren Sinne. Dieser Prüfer untersteht aber nicht genau dem gleichen Berufsgeheimnis wie ein Anwalt oder Notar. Frau Kiener Nellen hat zwar gesagt, es gebe heute kein Problem und das Geheimnis sei auch dasselbe. Der Grund dafür, dass es heute kein Problem gibt, ist der Umstand, dass es heute eben noch grossteils Anwälte und Notare sind, die in die Dossiers schauen. Es trifft auch nicht zu, dass die Berufsgeheimnisse gleichwertig wären. Das Anwaltsgeheimnis ist von Gesetzes wegen vor allem in der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung strenger ausgestaltet. Die Lösung, die der Ständerat und die Kommissionsmehrheit hier vorschlagen, besteht darin, dass SRO, welche Anwälte in der Finanzintermediation auf das Geldwäschereigesetz hin überprüfen, dem Anwaltsgeheimnis und dem Notariatsgeheimnis unterstehen und gleichzeitig andere strenge Anforderungen erfüllen müssen. Diese sind hoch, aber sie sind massgeschneidert. Man verlangt hier nicht wie beim gewöhnlichen Revisor Buchführungskenntnisse, sondern Kenntnisse im Bereich, um den es hier wirklich geht, nämlich im Bereich der Geldwäscherei, in Theorie und Praxis. Gleichzeitig schreibt man die Unabhängigkeit und das Berufsgeheimnis fest.
Die Anforderungen sind hoch, sie sind in den wesentlichen Punkten auch schon im Gesetz verankert. Das sage ich, um hier eine Befürchtung von Kollege Schwander aufzunehmen, der Angst hat, es werde alles delegiert und Tür und Tor geöffnet. Das Gesetz sieht in vier Punkten klare Mindestanforderungen vor; die weiteren wird der Bundesrat in der Verordnung festlegen.

Aus allen diesen Gründen - um hier das Berufsgeheimnis zu stärken, und zwar nicht zugunsten eines Standes, sondern zugunsten aller Klienten von Anwälten und Notaren in diesem Lande -, bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Kommission hat diesem Beschluss des Ständerates mit 9 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.

Mehr