10. Juni 2021
Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat
Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative). Volksinitiative
Man wird Bundesrichter, man ist Bundesrichter, und man bleibt Bundesrichter oder nicht. Das sind quasi die drei Phasen im Lebenszyklus eines Mitgliedes des Bundesgerichtes. Gerade vor dem Hintergrund der Erfahrung der Gerichtskommission möchte ich Ihnen kurz beleuchten, wo es hier allenfalls Verbesserungsbedarf gibt.
1. Man wird Bundesrichter. Die Erstwahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter funktioniert sehr gut. Es ist richtig, dass das Parlament die Richter wählt und ihnen demokratische Legitimation gibt. Losen sollte man nur dort, wo man kein Entscheidkriterium hat. Warum aber soll man losen, wo man entscheiden kann? Warum sollten wir von drei Kandidierenden, die wir in der Qualität unterschiedlich einschätzen, nicht die beste Person nehmen, sondern per Los vielleicht nur die drittbeste? Das Motto muss ja lauten: wählen statt würfeln, Demokratie statt Lotterie. Richtig scheint mir auch, dass wir dabei den Parteienproporz beachten, denn Richter sind keine Maschinen, sondern lassen Wertungen einfliessen. Daher möchten wir am Gesamtgericht und am liebsten auch in den Spruchkörpern - dort sind die Gerichte selbst zuständig - die Vielfalt der Meinungen abbilden.
Die Gerichtskommission macht es anders, als man es zum Beispiel manchmal am Fernsehen bei "Supreme Court Hearings" sieht. Es gibt keine Gewissensprüfung. Es reicht, dass jemand seine Affiliation als Mitglied oder auch als Sympathisant zum Ausdruck bringt und dann die entsprechende Fraktion sagt: "Wir rechnen diese Person unserer Quote an." Es gibt aktuell übrigens sogar ein parteiloses Mitglied am Bundesstrafgericht. Manchmal wird gesagt: "Früher war alles besser. Da waren viel mehr Parteilose an den Gerichten." Früher hat man die Parteizugehörigkeit statistisch einfach viel weniger erfasst. Das war überflüssig, weil faktisch sowieso fast alle freisinnig waren.
Das heisst nun nicht, dass man die Erstwahl nicht noch optimieren könnte. Die Gerichtskommission ist selbstverständlich immer daran, ihre Prozesse zu verbessern, und wir haben gerade jüngst nach intensiven Anhörungen beschlossen, dass wir ein neues Reglement als Basis erarbeiten und darauf dann ganz in eigener Regie auch Verbesserungen umsetzen können, zum Beispiel strukturiertere Anhörungen oder umfassendere Referenzen. Auch Assessments wurden schon gemacht und sind auch hier ein Thema.
Wie vom Kommissionspräsidenten und -sprecher erwähnt, haben wir zudem beschlossen, dass wir die Möglichkeit haben möchten, allenfalls ein Fachgremium beratend beizuziehen. Die RK-S hat die Initiative bereits auf den Weg gesandt.
Ich komme zum zweiten Punkt: der Amtsdauer. Man ist Bundesrichter, punkt. Da sehe ich keinerlei Handlungsbedarf. In die Kritik gerieten lediglich die Mandatsabgaben, diese würden angeblich die Unabhängigkeit einschränken, wobei ich bis heute nicht verstanden habe, warum das so sein soll. Denn kein Richter kann sich ein Amt kaufen, und man erhält das Amt auch nicht, wenn man zahlt oder am meisten bietet. Jemand, wer auch immer das ist, erhält einfach das Amt und zahlt dann allenfalls je nach seinen Parteistatuten. Die Parteien sind, wennschon, vom Richter abhängig und nicht umgekehrt. Wenn man das aus optischen Gründen ändern möchte, gibt es auch hierfür eine separate parlamentarische Initiative, die dereinst zu uns kommen wird.
Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt: Man bleibt Bundesrichter oder nicht - Stichworte "Wiederwahl", "Beendigung" und "Abberufung". Das scheint mir der einzige Punkt zu sein, der im heutigen System wirklich heikel ist. Die Schweiz steht mit diesem Wiederwahlprozedere ziemlich alleine da, was aber nicht heisst, dass es deswegen falsch wäre. Die Wiederwahl bestätigt die demokratische Legitimation und institutionalisiert zudem eine gewisse Rechenschaftsablegung.
Die richterliche Unabhängigkeit bedingt aber auch - Frau Mazzone hat darauf hingewiesen -, dass wir bereit sind, die Regeln einzuhalten, und dass wir einen Richter nicht abwählen dürfen, nur weil uns seine Urteile nicht passen. Darin liegt aktuell eine gewisse Gefahr. Ich kann Ihnen sagen: Die Gerichtskommission behandelt Nichtwiederwahlen oder Wiederwahlen genau gleich wie Abwahlen oder Amtsenthebungen. Das heisst, sie stellt die Wiederwahl nur infrage, wenn sie in einem rechtsstaatlichen Verfahren zum Schluss kommt, dass ein Richter schuldhaft seine Amtspflichten schwer verletzt hat oder dauerhaft amtsunfähig ist. Dass die Kommission willens ist, ein solches Verfahren einzuleiten, haben wir letztes Jahr bewiesen.
Das Plenum dagegen entscheidet letztlich im Geheimen, also nicht in einem transparent begründeten Entscheid. Theoretisch kann es also trotzdem einen Richter abwählen und für unliebsame Urteile abstrafen.
Wir haben in der Folge Ideen zusammengetragen. Auch ich habe mich sehr gerne daran beteiligt, darüber nachzudenken, wie man dieses spezielle Problem der Wiederwahl lösen könnte. Ein Ansatz wäre eine einmalige Amtsdauer ohne Wiederwahl und lediglich mit Amtsenthebung. Ein weiterer Ansatz, den ich selbst - das muss ich hier einräumen - formuliert habe und den Frau Mazzone nun übernommen hat, ist die stille Wiederwahl. Beide Ansätze haben zum Ziel, dass das Plenum nur dann über die Wiederwahl entscheiden muss, wenn die Gerichtskommission in einem rechtsstaatlichen Verfahren zum Schluss kommt, mit einem Richter liege ein Problem vor.
Im Verlauf der Debatte kam ich aber zum Schluss, dass damit die Zuständigkeit der Bundesversammlung stark beschnitten würde und eine Kommissionsmehrheit von minimal bloss 9 Personen abschliessend über die Besetzung am Bundesgericht entscheiden könnte. Dieser starke Eingriff würde sich meines Erachtens nur lohnen, wenn die richterliche Unabhängigkeit virulent gefährdet wäre.
Frau Mazzone hat jetzt etwas mit Blick in die Geschichte geschaut, ob das Problem besteht. Ich glaube, in der Praxis besteht es zum Glück nicht. In der Geschichte des Bundesgerichtes von 1848 bzw. 1874 bis heute gab es erst drei Fälle von Nichtwiederwahlen. Die ersten zwei wurden mit dem Alter begründet.
Neu haben wir die Alterslimite jetzt sogar ins Gesetz geschrieben. Nur eine, die Abwahl von Bundesrichter Schubarth im Jahr 1990, war persönlich motiviert; Frau Mazzone hat den Fall erwähnt. Aber das institutionelle Immunsystem reagierte sofort, und die Vereinigte Bundesversammlung wählte ihn eine Woche später wieder. Ähnlich stark reagierte das institutionelle Immunsystem, als vor einem halben Jahr Herr Donzallaz entsprechend infrage gestellt wurde. Vor dem Hintergrund dieser langjährigen stabilen Praxis bei den Angehörigen unserer Institutionen scheint mir eine Verfassungsänderung nach reiflicher Überlegung nicht nötig.
Mein Fazit ist: Unser System ist nicht perfekt, aber sehr gut. Die Gerichtskommission und die Kommission für Rechtsfragen sind ständig daran, das gut funktionierende Erstwahlverfahren laufend zu verbessern. Ein Los zu ziehen, ist keine Alternative dazu. Die Wiederwahl ist zwar theoretisch heikel, doch bei Anflügen parlamentarischer - ich sage einmal - Willkür, tritt unser starkes institutionelles Immunsystem auf den Plan und schützt die richterliche Unabhängigkeit seit 147 Jahren mit schönem Erfolg.
Ich bitte Sie daher, die Justiz-Initiative abzulehnen und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten.
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