Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

31. Mai 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Bundesgesetz

Ich bitte Sie, mit der Mehrheit zu stimmen, diese historische Anomalie zu beseitigen und die Gleichbehandlung der verschiedenen Gläubiger zu erwirken. Es entstehen nämlich zahlreiche Nachteile, wenn wir die Forderungen des einen Gläubigers, des Staates, und die Forderungen der anderen Gläubiger, der Privaten, vielleicht der Lieferanten, verschieden behandeln. Das führt zu Verzerrungen in verschiedener Hinsicht. Ich nenne kurz folgende Punkte:
Der erste Punkt ist vielleicht der zentrale in unserer Revision: Wir verschleppen so Konkurse. Unternehmen, die aus dem Verkehr gezogen werden sollten, schwarze Schafe, die illiquid, gar überschuldet sind, bleiben so einfach länger im Geschäftsleben. Das ist epidemiologisch übersetzt, wie wenn Sie als Staat jemanden, den Sie schon im schweren Covid-19-Verdacht haben, weiterhin ohne Maske herumlaufen lassen. Die Stossrichtung unserer Reform ist es, zu schauen, dass wir die Konkurse, die ohnehin irgendwann nötig sind, schneller erreichen und dass so nicht weitere Gläubiger geschädigt werden. Wir verhindern heute keine Konkurse, wir verschleppen sie einfach. Der Staat löst sie nicht aus, und die Privaten müssen das dann irgendwann tun.
Der zweite Nachteil ist, dass die ganzen Aufwendungen für ein solches Konkursverfahren den Privaten überbürdet werden. Es kostet viel an Vorschuss, gerade wenn Sie ein ordentliches Verfahren wollen. Das gilt auch für ein summarisches. Diese Vorschüsse überbürdet man heute alle den kleinen Handwerkern oder Lieferanten. Wenn die zu ihrem Geld kommen wollen, müssen sie das tun. Die Kommissionsmehrheit findet: Wenn der Staat Gläubiger ist, kann diese Rolle auch ihm zufallen.
Jetzt stellt sich die Frage, wer benachteiligt oder bevorzugt wird, das betrifft meinen dritten und vierten Punkt. Herr Hefti hat mit seinem Zitat auch dargelegt, dass der Staat privilegiert wird, dass er schnell zu seinem Geld für seine Forderungen kommt. Aber warum soll das zulasten der anderen Gläubiger sein? Wenn Sie in einer solchen Situation Schuldner sind, können Sie durchaus taktisch vorgehen und sagen: Ich zahle mal die öffentlichen Abgaben nicht. Da geht es nicht nur um eine kleine Hundemarke. Das können im besten Falle Zehn-, ja Hunderttausende Franken an Gewinnsteuern sein, sonst können es Mehrwertsteuern oder Sozialversicherungsabgaben aller Art sein. Dann zahlen Sie das einfach nicht und schauen, dass Sie kein pfändbares Substrat haben, indem die Firmen-Tools, die Sie brauchen, allenfalls unpfändbar sind. Dann haben Sie vom Staat nichts zu befürchten und können weiterwirtschaften. Damit haben Sie, das ist der vierte Punkt, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen, die ihre öffentlichen Abgaben ordentlich zahlen.
Mit dem heutigen System setzen Sie also einen Anreiz, den Staat nicht zu bezahlen, denn er wird Sie ohnehin nicht auf Konkurs betreiben können. Das gibt diese Wettbewerbsverzerrung zwischen denen, die ordentlich leisten, und den anderen. Es könnte aber auch umgekehrt sein. Es könnte auch sein, dass die Privaten benachteiligt werden, wenn sich nämlich jemand sagt: Ich habe ein Substrat, das kann der Staat auch pfänden. Dann holt der Staat das, und die Privaten haben dann nichts. Im einen und im anderen Fall wird also der eine oder der andere benachteiligt, der Staat oder die privaten Gläubiger, was zur Konkursverschleppung und zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Aus all diesen Gründen hat die Kommission mit doch ziemlich starker Mehrheit beschlossen, hier diesen Paradigmenwechsel einzuleiten.
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