Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

17. September 2026

Voten im Rat

Bankengesetz (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken). Änderung

In Bewältigung der UBS-Krise von 2008 beschloss unser Parlament per 1. März 2012 für systemrelevante Banken sogenannte besondere Anforderungen, insbesondere auch an Eigenmittel. Das Gesetz legte hierzu aber bewusst nur ganz allgemeine Grundsätze fest. Die Ausgestaltung delegierte der Gesetzgeber explizit an den Bundesrat. Allerdings behielt sich das Parlament damals in den Übergangsbestimmungen vor, den erstmaligen Erlass dieser Verordnung zu genehmigen.

Alle seitherigen Revisionen dieser Verordnung, auch zum Thema Beteiligungsabzug, hat der Bundesrat, wie vorgesehen, alleine per Verordnung geregelt. Nach einer weiteren Bankenkrise im Jahr 2023, diesmal wegen der Credit Suisse, beantragt der Bundesrat nun auch mit Blick auf die Erkenntnisse der PUK eine weitere Verschärfung des Beteiligungsabzugs vom harten Kernkapital. Auffallend ist einfach, dass er dies nicht wie bisher auf dem Verordnungsweg selber tut, sondern dass er das Vorhaben als Gesetzentwurf ins Parlament trägt.

An sich sind die Einzelheiten der Eigenmittelunterlegung aber geradezu idealtypische Verordnungsmaterie. Erstens ist das Thema hochtechnisch, wie wir auch in der WAK erfahren mussten, als wir selber Hand anlegten. Das Resultat unserer Arbeit sind verordnungsmässig ausführliche Gesetzesartikel, die nach Beurteilung der Behörden auch weiterhin Fragen aufwerfen. Aber auch Kapitalquoten, wie sie zur Debatte stehen, haben wir bisher nie ins Gesetz geschrieben. Zweitens bedarf das Thema der internationalen Abstimmung, zumindest wenn man überlegt, mit AT1 zu operieren. Drittens, damit verbunden, ist das Thema sehr dynamisch. Der Bundesrat kann auf nationale und internationale Entwicklungen viel rascher als das Parlament oder das Volk reagieren.

Ich kann dennoch gut nachvollziehen, dass der Bundesrat diese Verordnungsmaterie nun dem Parlament vorlegt; denn, wie erwähnt, wollte das Parlament schon damals 2013 bei der Einführung via Genehmigung mitwirken. Zum anderen wäre das Risiko gross gewesen, dass bei direkter Verordnungsgebung dann sofort Vorstösse aus dem Parlament gekommen wären, um eben auf diese Verordnung einzuwirken. Es gab ja auch so schon Vorstösse punkto Eigenmittel. Dass der Bundesrat uns sein Vorhaben also unterbreitet, kann ich vor diesem Hintergrund auch verstehen. Wir als Parlament hätten nun die Möglichkeit, die Vorlage aktiv wieder dort zu platzieren, wo sie nach heutigem Recht und in der Sache eigentlich hingehört, nämlich beim Bundesrat. Damit wäre der Bundesrat gleich doppelt legitimiert, nämlich durch das bestehende Gesetz und durch diesen zusätzlichen Beschluss. Er würde auch voll in der Verantwortung für die Eigenmittelunterlegung stehen. Wir kämen so also rechtssicher, technisch einwandfrei und auch referendumsfrei zum Abschluss dieser Vorlage.

Diese Idee kam übrigens schon in der WAK-S in Form der Minderheit III (Bischof Pirmin) auf, die den entscheidenden Absatz 1bis in Artikel 9 streichen will. Aber besser als ein quasi inhaltsleeres Gesetz wäre eher gar kein Gesetz, sondern eben eine Verordnung. Von dem her ist das Nichteintreten eigentlich die technisch korrekte Übernahme dieser Minderheit III – das Nichteintreten, das Kollege Bischof ursprünglich auch beantragt hat. Seither aber habe ich in vielen Gesprächen zwei Einsichten gewonnen: zum Ersten, dass der Wille des Parlamentes unbändig ist, die Vorlage hier mitzugestalten, jetzt, da sie auf dem Tisch liegt; zum Zweiten, dass auch die Chance besteht, dass in diesem Saal dennoch eine schlanke, klare und auch starke Lösung herauskommen kann. Wenn das am Schluss dann ein Resultat ergibt, das uns nicht gefällt, haben wir die Möglichkeit, die Vorlage abzulehnen. Das kommt auch einem Nichteintreten gleich. Vor diesem Hintergrund gebe ich uns gerne die Möglichkeit, das hier jetzt einmal auszuprobieren, und ziehe meinen Antrag zurück.