04. Juni 2026
Voten im Rat
Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen! Volksinitiative
für die Kommission:
Die vorliegende Volksinitiative wurde am 27. März 2024 mit gut 101 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie ist zustande gekommen und gültig zu erklären. Der Bundesrat hat sie mit Botschaft vom 7. März 2025 ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat ist ihm am 17. September 2025 mit 99 zu 92 Stimmen gefolgt.
Ihre Kommission hat die Initiative an zwei Sitzungen beraten: einmal vor und einmal nach dem Ja des Volkes zur Individualbesteuerung, konkret zuletzt am 23. März 2026. Ihre Kommission schliesst sich Bundesrat und Nationalrat an und empfiehlt ebenso die Ablehnung ohne Gegenentwurf – sie tut dies mit 7 zu 6 Stimmen. Eine Minderheit will die Initiative zur Annahme empfehlen. Ihre Mehrheit führt inhaltliche und prozedurale Gründe für ihr Nein ins Feld.
Lassen Sie mich zuerst aber kurz den Inhalt der Initiative zusammenfassen. Sie umfasst drei Elemente:
Erstens hält sie fest, dass das Einkommen von Ehepaaren steuerlich zusammengerechnet wird.
Zweitens hält sie fest, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden dürfen.
Drittens sieht sie vor, dass der Bundesrat die Umsetzung nach drei Jahren per Verordnung geregelt haben muss, sofern die Gesetze bis dann nicht in Kraft getreten sind. Dazu müsste er ganz konkret das Modell der alternativen Steuerberechnung einführen.
Fast so wichtig wie das, was die Initiative in diesen drei Punkten regelt, ist das, was sie nicht regelt: die Einkommens- und Vermögenssteuern auf kantonaler und kommunaler Ebene. Anders gesagt: Sie regelt einzig die Einkommenssteuern – und auch die nur auf Bundesebene -, dies im Unterschied zum soeben angenommenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, das die Besteuerung von Einkommen und Vermögen auf allen Ebenen regelt.
Lassen Sie mich nun die inhaltlichen und prozeduralen Probleme aufzeigen, die Ihre Mehrheit zur Ablehnung bewogen haben.
Ich komme zum Inhalt. Ein zentrales Argument gegen die Volksinitiative springt ins Auge, denn ihr Hauptziel ist bereits erfüllt. Sie will nämlich die steuerliche Heiratsstrafe abschaffen, also eine Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren. Mit der Umsetzung der am 8. März 2026 angenommenen Individualbesteuerung wird die steuerliche Heiratsstrafe aber bereits zu 100 Prozent abgeschafft. Bei einer Individualbesteuerung kann es keine Heiratsstrafe mehr geben, weil der Zivilstand steuerlich irrelevant wird. Ob sie heiraten oder nicht, ist dem Fiskus dann einfach egal.
Damit ist nicht gesagt, dass alle Ehepaare untereinander gleich besteuert werden. Neu wird die Einkommensverteilung innerhalb des Paares eine Rolle spielen. Damit ist auch nicht gesagt, dass alle Ehepaare gegenüber heute besser fahren. Manche müssen zum Beispiel ihren heutigen Heiratsbonus aufgeben. Aber das, was die Initiative im Kern verlangt, die Abschaffung der Heiratsstrafe, ist bereits erledigt. Im Initiativtext steht hierzu wörtlich: “Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.” Diese Forderung erfüllt die Individualbesteuerung bereits perfekt. Die Heiratsstrafe kann man somit nicht mehr als Argument für die Initiative ins Feld führen, denn sie wurde abgeschafft.
Die Initiative schafft die Heiratsstrafe übrigens nur auf Bundesebene ab, die Individualbesteuerung auf allen Ebenen. Würde diese Initiative die Individualbesteuerung ablösen, dann verbliebe die nach wie vor bestehende Heiratsstrafe auf kantonaler Ebene; dies einmal im Grundsatz. Zudem beseitigt die Individualbesteuerung umgekehrt auch die Konkubinatsstrafe, denn viele Ehepaare, namentlich Einverdiener-Ehepaare, profitieren von einem Heiratsbonus, was sie gegenüber Konkubinaten besserstellt. Die Individualbesteuerung, die wir schon beschlossen haben, ist zivilstandsneutral, behandelt also alle Paare gleich – so viel zur Heiratsstrafe.
Nun verlangt die Initiative noch etwas Zweites, und das führt zum zweiten inhaltlichen Ablehnungsgrund: Die Initiative will zwingend die Einkommen der Ehegatten zusammenrechnen. Das ist nun das exakte Gegenteil der soeben beschlossenen Individualbesteuerung. Es hat zugegebenermassen zwar auch Vorzüge, nämlich zum einen, dass die Einkommensverteilung innerhalb eines Ehepaares keine Rolle spielt, und zum anderen, dass die Zahl der Steuererklärungen mathematisch gesehen tiefer ist.
Es hat aber den Nachteil, dass verheiratete und unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen dann weiterhin unterschiedlich besteuert würden. Es hat, namentlich bei Splittinglösungen, den weiteren Nachteil, dass viel weniger Arbeitsanreize für Zweitverdiener gesetzt werden, was die Unabhängigkeit insbesondere von Frauen nicht stärkt, womit das inländische Potenzial nicht stärker genutzt wird. Und es kommt die schwierige Umsetzung hinzu, denn es gibt unzählige Modelle, mit denen man diese gemeinsame Veranlagung umsetzen kann. Ein Vollsplitting würde zwar jede Heiratsstrafe beseitigen, aber zu einem enorm hohen Preis für die Bundeskasse und/oder mit entsprechenden Steuererhöhungen für die anderen Steuerpflichtigen, namentlich Alleinstehende und Konkubinatspaare.
Ein Teilsplitting würde seinerseits den Auftrag, Ehepaare vor jedem Malus zu schützen, nicht vollständig erfüllen. Die als Auffanglösung vorgesehene alternative Steuerberechnung wäre eigentlich ein Widerspruch zur gemeinsamen Besteuerung, da gewisse Ehepaare dann rechnerisch doch nicht gemeinsam besteuert würden. Sie hätte auch alle Nachteile, die die Gegner der Individualbesteuerung immer ins Feld geführt haben: Diese alternative Steuerberechnung wäre bürokratisch, sie wäre nachteilig für Einverdienerpaare, und sie wäre sehr teuer. Der Bundesrat schätzt die Einnahmeausfälle mit den geltenden Tarifen auf 700 Millionen Franken bis hin zum Doppelten, also 1,4 Milliarden Franken. Das wäre viel höher als bei der Individualbesteuerung, wie sie bereits beschlossen ist. Die Kantone müssten davon gut 21 Prozent selber tragen, was sie stets abgelehnt haben.
Sie sehen die inhaltlichen Gründe dagegen. Wir haben sie schon mehrfach hier diskutiert, und sie sind schon sehr lange bekannt. Wir dürfen also davon ausgehen, dass die Stimmberechtigten, als sie sich am 8. März 2026 für die Individualbesteuerung ausgesprochen haben, all diese Gründe und Argumente und Alternativmodelle kannten und hierüber mit befunden haben – dies zum Inhalt.
Nun zum anderen, dem prozeduralen Aspekt; diese zusätzlichen Probleme sind seit dem 8. März 2026 dazugekommen, denn das Volk hat die Individualbesteuerung angenommen. Diese soll spätestens per 2032 in Kraft treten, und entsprechend laufen bereits Konsultationen zwischen der ESTV und den Kantonen zur Umsetzung. Die vorliegende Initiative bringt nun alleine durch ihre Existenz Unsicherheit ins System, diese wird sich aber mit einem Nein von Volk und Ständen irgendwann – so im Spätherbst, denke ich – auflösen. Würde sie hingegen von Volk und Ständen angenommen, wie es die Minderheit möchte, dann entstünde eine unmögliche Situation. Die Verfassung würde dann die gemeinsame Veranlagung für die Bundessteuern, die Einkommenssteuern vorschreiben, derweil das Gesetz die Individualbesteuerung über alle Ebenen vorschriebe. Man müsste dies dann wohl als Gesetzgebungsauftrag verstehen, dass der Gesetzgeber sein bereits verabschiedetes und vom Volk gutgeheissenes Gesetz zur Individualbesteuerung wieder anpassen müsste. Aber Achtung, dieser verfassungsrechtliche Auftrag gälte dann nur für die Einkommenssteuern auf Bundesebene. Für alle anderen Einkommens- und Vermögenssteuern, nämlich auf kantonaler und kommunaler Ebene, bestünde keine solche Pflicht, das Gesetz anzupassen. Es könnte also auf eine gemeinsame Veranlagung beim Bund und eine individuelle auf den unteren Staatsebenen hinauslaufen, was kurios wäre, aber in der Initiative so beschrieben ist. Natürlich wäre der Gesetzgeber frei, freiwillig auf seinen Entscheid zur Individualbesteuerung zurückzukommen, aber weder das Parlament noch das Volk im Referendumsfall könnten dazu gezwungen werden; und auch dort, wo man an sich müsste, nämlich bei den Bundeseinkommenssteuern, ist ja nicht sicher, ob Volk und Parlament rechtzeitig das Gesetz anpassen würden. Damit rechnen auch die Initianten, sie haben dafür eine Auffangkompetenz für den Bundesrat vorgeschrieben. Diese gilt aber definitiv nur für die Bundeseinkommenssteuern. Erfüllt also das Parlament seinen Gesetzgebungsauftrag nicht innerhalb von drei Jahren, dann entstünde ein System mit alternativer Steuerberechnung beim Bund und, wenn schon in Kraft, mit Individualbesteuerung bei den Kantonen. Dann würden unter Umständen nicht nur beide Ebenen, Bund und Kantone, auseinanderklaffen, sondern, falls der Gesetzgeber später beim Bund ein anderes Modell will – das darf er ja, er kann dann das Vollsplitting oder das Teilsplitting wählen -, dann müsste man das System beim Bund gleich zweimal in kürzester Zeit wechseln. Also dies zu den prozeduralen Schwierigkeiten.
Und zuletzt noch der Hinweis, dass wir in der Kommission auch noch einen Antrag auf einen indirekten Gegenentwurf hatten. Dieser wollte aber nicht das Modell der Initiative, sondern die schon beschlossene Individualbesteuerung modifizieren. Namentlich wären die Vermögenswerte der Ehegatten – in Abweichung vom Zivilrecht – je hälftig zugeteilt worden. Ihre Kommission stieg mit 7 zu 6 Stimmen nicht darauf ein – aus inhaltlichen Gründen, aber auch, weil sie die beschlossene Individualbesteuerung nicht schon wieder reformieren wollte, bevor diese in Kraft tritt; und schliesslich auch, um endlich klare Verhältnisse zu schaffen, anstatt weiter monatelang über der Initiative und allfälligen Gegenentwürfen zu brüten und für alle Beteiligten Zeit zu verlieren.
Ich komme zum Fazit. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie ist gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission überflüssig, da die Heiratsstrafe bereits vollständig abgeschafft wird. Sie ist nachteilig, weil die Kommission das verlangte Modell der gemeinsamen Veranlagung als schlechter betrachtet als die beschlossene Individualbesteuerung. Und sie steht für die Mehrheit Ihrer Kommission nach der Abstimmung vom 8. März quer in der Landschaft und würde entsprechend grosse Unsicherheiten schaffen – im schlimmsten Fall im Verlauf der Zeit und über die Staatsebenen hinweg ein Steuerchaos.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens Ihrer Kommission, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.