18. März 2026
Voten im Rat
Motion SPK-S. Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel
für die Kommission:
Thema der vorliegenden Motion ist eine neue Verfassungsbestimmung zur Digitalisierung. Hintergrund ist die fortschreitende digitale Transformation auch im öffentlichen Sektor, die nicht einfach jede Staatsebene für sich allein meistern kann. Die notwendige Kooperation und Standardisierung reiben sich aber immer häufiger an den gegebenen verfassungsmässigen Zuständigkeiten. Wir haben diese Schwierigkeiten jüngst auch am Beispiel des nationalen Adressdienstes erlebt.
Der Bundesrat hat 2025 einen Postulatsbericht zum Thema veröffentlicht, und darin unterstützt er im Einklang mit den Kantonen beziehungsweise der gemeinsamen Organisation Digitale Verwaltung Schweiz unter anderem einen solchen Digitalisierungsartikel. Der Bundesrat zeigt im Bericht auch auf, welche Fragen dann in der Ausgestaltung zu beantworten sind. Er hat das BJ bereits mit den entsprechenden weiteren Arbeiten beauftragt.
Uns lag auch eine Motion von Herrn Würth vor, der das Verdienst hat, die Diskussion für einen solchen Verfassungsartikel angestossen zu haben. Der Bundesrat hat diese Motion zur Ablehnung empfohlen – mit Verweis auf die laufenden Arbeiten, und weil sich die erwähnte Motion bereits auf ein ganz konkretes und nicht unproblematisches Modell festgelegt hat.
Ihre Kommission beantragt nun einen Mittelweg zwischen dem, was der Bundesrat vorschlägt und Herrn Würths ursprünglicher Anregung. Auch wir befürworten – gleich wie der Bundesrat und wie Herr Würth – einen Digitalisierungsartikel in der Verfassung. Und wie Herr Würth möchten auch wir dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag des Parlamentes erteilen; das ist nicht nur symbolisch bzw. ist es institutionell stärker als eine blosse freiwillige Selbstbeauftragung des Bundesrates. Und wie der Bundesrat möchte sich Ihre Kommission noch nicht auf ein definitives Modell festlegen, sondern dem Bundesrat konzeptionell freie Hand lassen. Insbesondere möchten wir nicht jetzt schon definieren, dass wir ein gemeinsames Organ mit Vetorecht der Kantone einführen wollen. Materiell also schlagen wir Ihnen vor, die Motion Würth auf ihren Grundauftrag zu fokussieren, statt sich bereits jetzt auf ein konkretes Modell festzulegen. Deshalb haben wir die ersten drei Sätze der Motion Würth übernommen und den vierten Satz zum konkreten Modell einfach weggelassen. Wir konnten als Kommission des Erstrates aber die mehrfach erwähnte Motion Würth nicht abändern und haben deshalb die Abänderung in Form einer eigenen Kommissionsmotion unterbreitet. Ich danke dem Bundesrat, dass er diese nun zur Annahme empfiehlt, und bitte Sie namens der einhelligen Kommission, diese Kommissionsmotion anzunehmen. Die ursprüngliche Motion Würth, die die Kommissionsmotion verdankenswerterweise ausgelöst hat, brauchen wir dann hingegen nicht mehr, sie lebt ja materiell in der Kommissionsmotion weiter.