06. Mai 2026
Vorstösse
«Verkehr ‘45»: Wo bleibt die Ostschweiz?
Eingereichter Text
Der Bundesrat hat jüngst die Eckwerte für «Verkehr ‘45» veröffentlicht.
Bezüglich Bahninfrastruktur wird die Ostschweiz wie schon in der Vergangenheit vernachlässigt. Zahlreiche Projekte, die vom Bericht «Weidmann» mit Priorität «hoch» bewertet wurden, fehlen. Demgegenüber scheint das Geld für andere Projekte wie namentlich der Grimseltunnel locker zu sitzen, trotz (wortwörtlich) unterirdischer Kosten-Nutzen-Bilanz. Sodann ist das künftige Angebotskonzept für die Ostschweiz unklar (vgl. auch das Postulat Würth 26.3030).
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist der Bundesrat bereit, folgende für die Ostschweiz zentralen Projekte, die nahezu alle auch vom Bericht Weidmann mit Priorität «hoch» bewertet wurden, in die Botschaft 2027 oder spätestens 2031 aufzunehmen und kurz- bis mittelfristig zu realisieren:
- Doppelspur Rorschach – Rorschach Stadt und Ausbau Bahnhof Rorschach
- Leistungssteigerung und Ausbau Bahnhof St. Gallen (Ostkopf)
- Ausbau Bahnhof Gossau (schnelle Ein- und Ausfahrten, Verbesserung Zugfolgezeiten)
- Kesswil: Ausbau Kreuzungsstation
- Vorinvestition Meilibachtunnel (Zürich–Chur) beim Zimmerberg Basistunnel II
- Walensee: Doppelspurausbau Tiefenwinkel (Mühlehorn–Murg)
- Winterthur – St. Gallen: Ersatzmassnahmen WAKO
- Ist der Bundesrat bereit, wichtige Projekte von «Verkehr ‘45» (vgl. namentlich diejenigen gemäss Frage 1) auch dadurch zu ermöglichen, dass darauf verzichtet, knappe Mittel namentlich am Grimsel sprichwörtlich zu «verlochen»?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die bereits geplanten Grossprojekte auf der Linie Zürich – St. Gallen (Brüttener Tunnel und Ausbau Stadelhofen) angebotsmässig nicht nur dem Zürcher S-Bahn-Verkehr, sondern auch der Ostschweiz zugute kommen?
- Wie stellt der Bundesrat dabei insbesondere sicher, dass nach Eröffnung des Brüttener Tunnels das heutige Angebotskonzept für die Ostschweiz nicht verschlechtert wird: Ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit den Kantonen unverzüglich ein verbindliches Fahrplan- und Angebotskonzept für die Zeit nach Eröffnung des Brüttenertunnels zu erstellen?
Stellungnahme des Bundesrates vom 06.05.2026
- Das Gutachten der ETH Zürich ist für den Bundesrat eine wichtige, wissenschaftliche Grundlage für die Priorisierung und die verkehrsträgerübergreifende Weiterentwicklung des Schweizer Verkehrssystems. Im Hinblick auf das weitere Vorgehen will der Bundesrat die Prioritäten gemäss dem Gutachten der ETH Zürich nur in begründeten Fällen verändern. Im Bahnbereich ist es aus Sicht des Bundesrates zentral, dass die Angebotsentwicklung in das weitere Vorgehen einfliesst. Vor diesem Hintergrund schlägt er vor, das Bahnnetz mit gestaffelten Angebots- und Realisierungshorizonten schrittweise auszubauen. Aus den Angebotsplanungen zu diesen Realisierungshorizonten leitet sich der Bedarf für die infrastrukturellen Ergänzungsmassnahmen ab. Welche der genannten Massnahmen benötigt werden, wird mit der Eröffnung der Vernehmlassung bekannt sein, was bis Ende Juni 2026 vorgesehen ist.
- Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Eckwerte zu Verkehr ’45 und die darin enthaltenen Grossprojekte bekanntgegeben. Im Bahnbereich zählt auch der Grimseltunnel dazu. Dieser wurde auch von der ETH Zürich priorisiert. Die Realisierung des Grimseltunnels erfordert eine Bündelung mit der heute über den Grimselpass verlaufenden Übertragungsleitung. Weiter erwartet der Bundesrat von den betroffenen Kantonen und Gemeinden, dass sie aufzeigen, wie sie die Potenziale des Grimseltunnels durch eine proaktive Raumplanung und Standortentwicklung nutzen möchten.
- Die beiden genannten Grossprojekte Brüttenertunnel («Mehrspur Zürich-Winterthur») und Ausbau Stadelhofen waren bereits Bestandteil des bisherigen Angebotskonzeptes 2035. Die nun neu gestartete Angebotsplanung für die Horizonte 2040 und 2045 basiert auf den bisher vorgesehenen Angebotsmengen im Fern- und Güterverkehr. In diesen Horizonten wird die Realisierung der beiden Grossprojekte nach aktuellem Stand vorausgesetzt. Damit wird auch die Ostschweiz von einem Angebotsausbau profitieren.
- Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der Realisierung des Brüttenertunnels die Ostschweiz eine deutliche Angebotsverbesserung erfahren wird. Die Angebotsplanungen hierzu sind für die Realisierungshorizonte 2035 (vollständiges Angebotskonzept) und 2045 (nationale Angebotsstruktur) gestartet. Das BAV wird die Planungsregionen ab Sommer 2026 in die weiteren Arbeiten für die Ausplanung von vollständigen Angebotskonzepten für den Horizont 2040 einbeziehen.