Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

02. März 2026

Voten im Rat

Motion Rieder Beat. Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts

Der Motionär, Herr Rieder, wirft eine hochinteressante und berechtigte Frage auf, nämlich: Unter welchen Umständen sollen Trinkgelder der Steuer oder auch der Sozialversicherung unterliegen? Mir scheint, dass sich in diesem Zusammenhang doch viele grundsätzliche Fragen stellen, weshalb sich eine Kommission darüber beugen sollte, sei es die Kommission für Wirtschaft und Abgaben oder auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.
Es stellt sich zum Beispiel die Frage der Rechtsgleichheit. Wie ist es im Vergleich zu anderen Branchen, in denen man anstelle von Trinkgeld einen Bonus bekommt oder sonst eine Gratifikation, die man voll versteuern muss? Es gibt auch Tieflohnbranchen mit fixen Einkommen, die voll versteuert werden – im Unterschied zum Servicepersonal, das einen Teil des Lohns als Trinkgeld erhält. Neben der Frage der Rechtsgleichheit stellen sich Fragen des Sozialversicherungsrechts. Es macht natürlich einen Unterschied, ob Trinkgelder, wenn sie erheblich sind, in die Sozialversicherung einfliessen und dann Auswirkungen auf Renten aller Arten haben. Es stellt sich auch die Frage der steuerlichen Folgen: Was bedeutet das für den Fiskus im einen wie im anderen Fall, und wie kann man eine rechtssichere Vorlage ausarbeiten?
Heute ist es in der Tat unbefriedigend; es gibt diesen vagen Begriff der Wesentlichkeit. In der Praxis werden heute wohl kaum auf etwas Steuern oder auch Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Hier muss man sicher eine bessere Lösung finden, als man sie heute hat. Aber die Fragen sind doch auch zum Teil systemischer Art, gerade wenn man mit allen anderen Lohnempfängerinnen und Lohnempfängern vergleicht. Von daher scheint es mir zielgerichtet, dass sich eine Kommission darüber beugt und diesen Vorstoss dann entweder annimmt oder noch ein besseres Modell entwickelt.

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