Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

12. Dezember 2016

VorstösseVorstösse

Zwischen Uno-Charta und EMRK. Wie verhält sich die Schweiz in der Zwickmühle?

Eingereichter Text

Am 21. Juni 2016 wurde die Schweiz im Falle "Al-Dulimi et al." von der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erneut dafür verurteilt, dass sie bei der Umsetzung einer Sanktionsresolution des Uno-Sicherheitsrates die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt habe. Ähnlich erging es der Schweiz bereits im Falle "Nada" vom 12. September 2012. In beiden Fällen hielt der EGMR mittels einer harmonisierenden Auslegung der Uno-Resolutionen fest, die Schweiz hätte deren menschenrechtlichen Spielraum nicht im Sinne der EMRK ausgeschöpft.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie reagiert er konkret auf das Urteil in Sachen "Al-Dulimi"? Wie hatte er auf das Urteil in Sachen "Nada" reagiert?

2. Wie verhalten sich nach Auffassung des Bundesrates die Pflichten aus der Uno-Charta (bzw. aus Sanktionsresolutionen des Sicherheitsrates) und diejenigen aus der EMRK zueinander, wenn ein Konflikt besteht, der nicht durch eine harmonisierende Auslegung vermieden werden kann? Geht die Uno-Resolutionen gestützt auf Artikel 103 der Uno-Charta vor?

3. Wie engagiert er sich im Rahmen der Uno, um deren Sanktionensystem stärker in Einklang mit internationalen Menschenrechtsgarantien zu bringen?

4. Wie engagiert er sich umgekehrt im Rahmen des Europarates und insbesondere des Systems von EMRK und EGMR, bzw. im Austausch mit deren Mitgliedstaaten, um die menschenrechtlichen Verpflichtungen in Einklang mit den Pflichten aus der Uno-Charta (namentlich mit Blick auf deren Vorrang gemäss Art. 103) zu bringen?

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