Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

07. Dezember 2023

Vorstösse

Zuwanderungsabgabe: Vor- und Nachteile, mögliche Ausgestaltungen sowie Einbettung

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Vor- und Nachteile, die möglichen Ausgestaltungen sowie die verfassungsrechtliche und internationale Einbettung einer Zuwanderungsabgabe und verwandter Steuerungsinstrumente zu prüfen.

Begründung

Zwar bringt die Zuwanderung – namentlich diejenige in den Arbeitsmarkt – der Schweiz zahlreiche Vorteile. Sie bringt aber auch Herausforderungen mit sich.

Ein mögliches Instrument, die Zuwanderung auch langfristig in Einklang mit den Gesamtinteressen der Schweiz zu bringen, ist eine Zuwanderungsabgabe. Eine solche könnte die direkten Gewinner der Zuwanderung i.S. eines Einkaufs bzw. einer Kurtaxe an den Kosten der Zuwanderung beteiligen, somit die Zuwanderungsgewinne mit der Gesamtbevölkerung teilen und gleichzeitig die volkswirtschaftlich effizienten Anreize für eine optimale Zuwanderung setzen. Für Einzelheiten sei auf die entsprechenden wissenschaftlichen Beiträge (z.B. Sinn 2015, Eichenberger/Stadelmann 2017) verwiesen.

Der Bundesrat hat eine solche Zuwanderungsabgabe bislang allerdings mit Verweis auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) erst oberflächlich geprüft (vgl. zuletzt seine Antwort vom 14.9.2020 auf die Fr 20.5629 Büchel). Auf eine Zuwanderungsabgabe für Einwanderer aus Drittstaaten ging er bislang gar nicht ein.

Angesichts der wachsenden Bedeutung des Migrationsthemas ist der Moment da, dieses Instrument einmal umfassend zu analysieren. Im Bericht soll die mögliche Ausgestaltung eines Instruments (inkl. verwandter marktwirtschaftlicher Instrumente wie Auktionen) sowie deren Vor- und Nachteile dargestellt werden. Auch auf die verfassungsrechtliche Einbettung (namentlich mit Blick auf Art. 121a BV) soll eingegangen werden. Schliesslich ist auch die mögliche internationale Einbettung zu untersuchen (namentlich mit Blick auf das FZA, inklusive der Möglichkeit entsprechender Schutzklauseln). Ein besonderes Augenmerk soll auf die Zuwanderung ohne Erwerbstätigkeit gelegt werden, ebenso auf die Zuwanderung aus Drittstaaten, da die Schweiz hier autonom agieren kann.

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