Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

12. Dezember 2013

Vorstösse

Zukunft des Netzbeschlusses

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt:

1. den Netzbeschluss möglichst bald in Kraft zu setzen, spätestens mit der Beschlussfassung des Parlaments über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF).

2. im Rahmen der Botschaft zur Schaffung eines NAF, zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse auch die Finanzierung des Netzbeschlusses aufzunehmen.

3. dabei Varianten zur Finanzierung des Mehrbedarfs aufzuzeigen.

Begründung

Die Abstimmung über die Preiserhöhung der Autobahnvignette hat gezeigt, dass es fragwürdig ist, die Inkraftsetzung des Netzbeschlusses von der Finanzierung abhängig zu machen. Hingegen ist es sinnvoll, die Ausbauten im Zusammenhang mit dem ergänzten Nationalstrassennetz von ihrer Finanzierung abhängig zu machen. In der Botschaft zur NAF-Vorlage muss deshalb das erweiterte Nationalstrassennetz aufgenommen und dessen Finanzierung aufgezeigt werden.

Der Bundesrat soll mögliche zusätzliche Finanzierungsquellen aufzeigen. Bei der Ermittlung des Finanzbedarfs wird zu berücksichtigen sein, dass gewisse Projekte im Rahmen der Engpassbeseitigung mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Netzbeschluss herausgelöst werden, was den ursprünglichen Finanzbedarf des Netzbeschlusses reduzieren wird. Unter dieser Prämisse scheint eine Finanzierung aus verschiedenen Quellen vertretbar (z.B. Mineralölsteuerzuschlag, moderate Vignettenpreiserhöhung, Rückführung eines gewissen Anteils derjenigen Mineralölsteuerbeträge, die heute in die allgemeine Bundeskasse fliessen, gewisse Mitbeteiligung der profitierenden Kantone, Anteile der Automobilimportsteuer, etc.). In Betracht zu ziehen sind in diesem Zusammenhang auch die Forderungen der sogenannten Milchkuh-Initiative.

Die zusätzliche Finanzierungsquellen ermöglichen die Finanzierung sämtlicher Aufgaben (Betrieb, Unterhalt und Ausbaus des bestehenden und erweiterten Nationalstrassennetzes gemäss Netzbeschluss). Die Priorisierung der Ausbauvorhaben findet nach Inkrafttreten des NAF hernach in periodischen Projektpaketen statt, welche dem Parlament vom Bundesrat nach Massgabe der Mittel zur Beschlussfassung unterbreitet werden.

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