Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

16. Juni 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Zivilprozessordnung. Änderung

Ich möchte Ihnen mit zwei kurzen Gedanken zeigen, warum es sich lohnt, hier der Mehrheit zu folgen. Das eine ist der föderalistische Gedanke, und das andere sind die Sprachen, die verwendet werden können.
Herr Hefti hat ein wenig nonchalant gesagt, dass es nicht beruhigen könne, dass man hier kantonale Kompetenzen schaffe. Aber das ist hier ja gerade das Entscheidende. Ich wäre nicht dafür zu haben, dass wir dies eidgenössisch vorschreiben. Aber wir ermöglichen den Kantonen, die es wollen, für ihre eigene Gerichtsorganisation und für ihre Gesetzgebungen Folgendes zu überlegen: Wollen wir in gewissen Konstellationen, für gewisse Verfahren, an gewissen Gerichten - vielleicht nur am Handelsgericht - und für gewisse Streitfälle allenfalls, wenn alle einverstanden sind, auch andere Sprachen zulassen? Es gibt Kantone, die haben sich das für ihren Gerichtsstandort für ganz spezifische Fälle gewünscht. Ich habe das Vertrauen in die Kantone, dass sie sich bei ihrer Gesetzgebung dann überlegen, ob, für welche Gerichte und in welchen Verfahren sie davon Gebrauch machen wollen. Was heute der Fall ist, ist, dass wir dies eidgenössisch verbieten, und das scheint mir zu wenig föderalistisch.
Das andere Argument ist die wählbare Sprache. Herr Hefti hat jetzt ein wenig das angelsächsische Schreckgespenst an die Wand gezeichnet. Wenn man den Artikel aber genau liest, dann sieht man: Vor dem Englischen kommen noch die anderen Landessprachen. So entstünde neu die Möglichkeit, dass zwei Nachbarn, die aus der Romandie stammen und eine Ferienwohnung im Appenzellerland haben, auf Französisch verhandeln können - wenn wir das in der appenzellischen Gesetzgebung zulassen und die Richter auch Freude am Französischen haben, weil sie vielleicht, wie Herr Hefti oder ich, einmal einen Austausch gemacht haben -, wenn alle, inklusive Standortkanton, einverstanden sind. Das wäre Binnensprachförderung par excellence.
Unter diesen beiden Gesichtspunkten bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
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