Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

12. März 2024

Voten im Rat

Zivilgesetzbuch. Änderung (Unternehmensnachfolge)

Ich habe keine flammenden Gefühle für oder gegen die Vorlage, aber ich komme nach Abwägung aller Elemente zum Schluss, dass es sich lohnen könnte, auf die Vorlage einzutreten bzw. als Ständerat zusammen mit dem Nationalrat auf die Vorlage einzutreten.
Vielleicht ein Gedanke vorab zum Handlungsbedarf: In der Tat – es ist nur eine beschränkte Zahl der Unternehmen in diesem Land, die hier ein Problem hat. Aber auch wenn es nur gut 3000 Unternehmen sind, können wir mit dem gleichen Aufwand, mit dem wir die Vorlage versenken würden, für diese paar tausend Unternehmen eine Vorlage ausarbeiten.
Es wurde sehr zu Recht gesagt, dass man von einem Unternehmer erwartet und erwarten soll, dass er auch in dieser Hinsicht vorausschaut. Das hat Herr Schmid ausgeführt. Auch der Kommissionsberichterstatter hat erwähnt, dass wir neu Pflichtteilen mehr Spielraum geben, dass also der Erblasser umso besser vorsorgen kann – das erwarte ich auch. Ich erwarte vom gleichen Erblasser, dass er sich nicht nur im Unternehmen so verhält, sondern dass er z. B. auch, wenn er mit seinen Nachkommen auf der Strasse unterwegs ist, vorsichtig und vorausschauend fährt. Trotzdem gibt es Situationen, in denen er das nicht tut und in denen es zu einer Kollision kommen kann. Da sind wir froh, wenn wir eine Auffanglösung haben. Im Strassenverkehr wären das für die Nachkommen die Sicherheitsgurte, und hier wäre es die gesetzliche Auffanglösung. Sie ist nicht für den Erblasser gedacht, den ich erwähnt habe, der nicht vorgesorgt hat; er ist dann nicht mehr da. Sie ist für die Nachkommen und für das Unternehmen gedacht. Von daher handelt es sich also um eine Auffanglösung für den nicht idealen Fall, in dem nicht vorausgeschaut wurde. Es wurde auch gesagt, die Lösung könnte zu Streit führen. In der Tat – sie greift ja auch nur, wenn ein Streit da ist; der Streit besteht also quasi schon. Wenn sich die Erben einig sind, braucht es keine Auffanglösung – dann werden sich die Erben über die Zuteilung einig. Der Streit besteht also schon, und die Hoffnung ist, dass wir bei einem schon vorhandenen Streit die Lösung erleichtern.
Herr Schmid hat noch die Lösung des Loses eingebracht. Gemäss dieser Lösung braucht es keine andere Auffanglösung, weil man ja immer noch das Los hat. In meinem Austausch mit dem BJ – der Bundesrat möge mich korrigieren – kam heraus, dass es das Loszuteilungsverfahren zwar in der Tat gibt, dass es aber nur funktioniert, wenn die Lose gleichwertig sind. Das ist normalerweise nicht der Fall, wenn Sie ein Unternehmen haben, weil Sie nicht noch mehr solche Lose haben – ausser in ganz speziellen Konstellationen, wenn Sie quasi einen Konzern haben. Es wäre auch nicht so einfach, Aktien auf Lose aufzuteilen, weil man das Unternehmen nicht per Aktienbündel zersplittern sollte. Das war die Auskunft, die ich zur Frage erhalten habe, warum das Los hier eben nicht genügt.
Also im Fazit sehe ich hier Handlungsbedarf, weil heute – das war Kollege Michels Argument – ein schwarzes Schaf in einer Familie die Übernahme durch alle anderen Familienmitglieder blockieren kann. Es gibt den Erblasser, es gibt vielleicht seine Frau, drei Kinder; und von diesen vier Überlebenden möchten drei das Unternehmen übernehmen. Einer kann das blockieren – wir nannten ihn “schwarzes Schaf” -. Das stört mich an der heutigen Ausgangslage, und das würde korrigiert.
Jetzt aber zu meinem letzten Punkt, und hier nehme ich etwas von Herrn Fässler und auch von anderen Vorrednern auf: Die vorgesehene Zuteilung ist nicht unproblematisch. Neu könnte das schwarze Schaf das Unternehmen an sich reissen, gegen den Willen aller anderen. Das wäre jetzt das andere Extrem auf der Skala. Heute kann das schwarze Schaf gegen den Willen der Mutter und der anderen drei Kinder alles blockieren, neu könnte es alles an sich reissen.
Mir schwebt hier vor, dass man in der Detailausarbeitung zusätzlich zu den Absicherungen, die es schon gibt – zum Beispiel die Sicherstellung, Verzinsung – ein gewisses Quorum einbauen würde. Man würde sagen, dass man die Zuteilung an sich verlangen kann, dass es dann aber ein gewisses Erbenquorum braucht, mit dem Resultat, dass das nicht einer allein blockieren kann. Aber es soll auch nicht einer allein das an sich reissen können und dann vielleicht den grossen Reibach machen, indem er es gleich wieder verscherbelt oder, umgekehrt, an die Wand fährt – dann auch zulasten der Miterben.
Ich glaube, mit diesen Hintergedanken im Kopf könnte es sich lohnen einzutreten, damit wir den Regler punkto schwarzes Schaf besser einstellen können, als es heute der Fall ist.