Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

14. März 2018

Wichtige Voten im Rat

ZGB. Änderung

für die Kommission: "Klein, aber fein und geschwind" -da war das Motto bei dieser Vorlage. Sie beabsichtigt nämlich nur eine einzige Änderung im ZGB, und die beschloss Ihre Kommission am 16. Januar 2018 einstimmig in einer für die Beratung einer bundesrätlichen Botschaft wahrscheinlich rekordverdächtigen Zeit von zehn Minuten.

Inhaltlich geht es immerhin um zehn Tage, nämlich um die inzwischen überflüssige heutige Wartefrist vor dem Eheschluss. Diese Regelung wollen wir zugunsten der Brautleute vereinfachen. Damit sei der Vollständigkeit halber auch gesagt, worum es hier nicht mehr geht, nämlich um die Aufhebung des Trauzeugenobligatoriums. Das war ebenfalls Gegenstand der Motion 13.4037, die dieser ZGB-Änderung zugrunde liegt. Dieses Thema hat aber in diesem Rat aber keine Mehrheit gefunden, und trotz Bedauerns der angefragten Fachkreise haben wir in der Kommission aus Respekt gegenüber diesem Entscheid darauf verzichtet, es hier nochmals aufzunehmen.

Es geht also einzig um die zehntägige Wartefrist vor dem Eheschluss. Wer heute heiratet, durchläuft das sogenannte Vorverfahren, in dem die Teilnehmer der Ehe auf Herz und Nieren geprüft werden. Wer sind sie? Sind sie schon verheiratet? Liegt ein Ungültigkeitsgrund bezüglich der Ehe vor? Besteht allenfalls eine Scheinehe oder gar eine Zwangsehe? All dies prüfen die Zivilstandsbeamten so ausführlich und gründlich und lange, wie sie es für nötig halten. Wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, erhalten die Brautleute die Bewilligung schriftlich, und das Vorbereitungsverfahren ist eben damit abgeschlossen. Das bleibt zu 100 Prozent so erhalten.

Die vorliegende Änderung betrifft nur die anschliessende Phase. Die heutige schriftliche Bewilligung, die ich erwähnt habe, ist erst zehn Tage nach Mitteilung gültig und bleibt es knapp drei Monate. Wer aber aus einem bestimmten Grund früher heiraten will, der darf und kann das nicht. Diese Wartefrist stammt aus dem alten Verkündverfahren, bei dem man den Eheschluss und die Prüfung schwergewichtig in die Hände der Dorfbevölkerung legte, die sich innerhalb dieser zehn Tage per Einsprache melden sollte. Ich weiss nicht, ob jemand von Ihnen, der verheiratet ist, eine solche Einsprache gewärtigen musste. Meine Generation kennt das eigentlich nur noch in der religiösen Variante aus dem Film, wo der Pfarrer in der Kirche dramatisch fragt, ob jemand etwas einzuwenden habe und wenn nicht, dann bitte ewig schweigen möge.

Dieses Verkündverfahren wurde am 1. Januar 2000, also vor über 18 Jahren, abgeschafft. Die Wartefrist überlebte aber wie ein nicht vollständig entfernter Wurmfortsatz. Diese Frist ist heute nur noch ein sinnentleertes, bürokratisches Ehehindernis. Darum haben Sie im September 2016 eine Motion angenommen, die forderte, diese Frist abzuschaffen. Der Bundesrat hat die Motion nun schlank umgesetzt. Alle konsultierten Gremien - die Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen - begrüssen das. Auch Ihre Kommission stimmte, wie erwähnt, dieser Vorlage am 16. Januar 2018 einstimmig zu.

Ich bitte Sie, dieser Vorlage ebenso zuzustimmen.

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