Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

12. September 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

ZGB. Änderung (Erbrecht)

für die Kommission:

Legendärerweise soll ja Benjamin Franklin mal gesagt haben, nichts sei sicher ausser dem Tod und den Steuern. Solange das so ist, gehört das Erbrecht neben dem Steuerrecht auch zu den zwingenden Grundausstattungen unserer Rechtsordnung. Unser Erbrecht ist auch in anderer Hinsicht sehr stabil. Es wurde nämlich seit 1912, als es in Kraft trat, kaum revidiert.
Aber die Gesellschaft hat sich seither weiterentwickelt. Zum einen ist die lebenslange Ehe nicht mehr das Standardmodell, seit Scheidungen zugenommen haben und Konkubinate ebenfalls anerkannt wurden. Dann werden die Menschen immer älter. Wir werden heute doppelt so alt wie zur Zeit, in welcher das Erbrecht in Kraft trat. Die Menschen gründen ausserdem später - z. T. auch wiederholt - Familien und erben auch später. Zudem haben die Sozialversicherungen wichtige Funktionen übernommen.
Diese drei Aspekte zusammen haben die Funktion des Erbens und Vererbens verändert. Annahmen, die unsere Vorgänger ungefähr 1907 trafen, sind teilweise überholt, namentlich punkto Pflichtteilen. Der Bedarf nach Verfügungsfreiheit ist gewachsen. 2010 hat unser früherer Kollege Felix Gutzwiller eine Motion lanciert und damit den Stein ins Rollen gebracht. Der Bundesrat hat nach aufwendigen Vorarbeiten 2018 seine Botschaft unterbreitet und sich auf die Verfügungsfreiheit beschränkt. Parallel dazu erarbeitete er eine Vorlage zur Unternehmensnachfolge. Diese ist jetzt in der Vernehmlassung. Später wird eine Vorlage mit technischen Anpassungen folgen. Ihre Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hat im April Anhörungen durchgeführt. Sie hat die Vorlage am 13. August im Detail beraten und dann verabschiedet. Wie erwähnt, geht es primär darum, die Verfügungsfreiheit des Erblassers zu vergrössern, damit er in einer vielfältiger gewordenen Welt mehr Möglichkeiten hat, seine Lebenssituation abzubilden. En passant werden da auch ein paar damit verwandte Fragen geklärt.
Die wichtigsten Punkte im Überblick sind: 1. Der Pflichtteil der Eltern wird aufgehoben. 2. Der Pflichtteil der Nachkommen wird reduziert. 3. Der Pflichtteil des Ehegatten im Scheidungsverfahren wird begrenzt. 4. Die verfügbare Quote bei Nutzniessungen des Ehegatten wird erhöht. Dann gibt es noch einige Detailabklärungen zur dritten Säule und zur Herabsetzung. Schliesslich soll gemäss Bundesrat - das ist der umstrittenste Punkt - ein gesetzlicher Unterstützungsanspruch für überlebende Konkubinatspartner eingeführt werden.
Ihre Kommission ist dem Bundesrat in fast allen Punkten gefolgt, mit einer Ausnahme, die ich schon vorab erwähnen möchte. Wir haben mit einer knappen Mehrheit beschlossen, auf den gesetzlichen Unterstützungsanspruch im Konkubinat zu verzichten. Nicht knapp hingegen war dann die Gesamtabstimmung: Mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen haben wir uns zugunsten der Vorlage entschieden.
Ich bitte Sie, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten, dann jeweils der Mehrheit zu folgen und die Vorlage gutzuheissen.

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