Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

01. Dezember 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

Vorab entschuldige ich mich, dass ich als an der entsprechenden Sitzung anwesendes Kommissionsmitglied diese Idee erst nach der Sitzung hatte. Ich möchte sie Ihnen dennoch unterbreiten.
Die Vorlage hat einen sehr sensiblen Inhalt, das Geschlecht von Menschen. Wir sind davor, einen sehr mutigen Schritt zu tun. Mit meinem Einzelantrag möchte ich hier helfen, den schmalen Grat zu beachten, auf dem wir wandern. Schränken wir das Gesetz zu sehr ein, besteht die Gefahr, dass der Nutzen für viele ausbleibt, öffnen wir es zu sehr, dann droht der Absturz. Mit dem Kompromissantrag beantrage ich Ihnen einerseits, dass Minderjährige diese Erklärung ohne elterliche Zustimmung abgeben können, wie das auch der Nationalrat beschlossen hat und die Mehrheit beantragt. Das stärkt die Selbstbestimmung und verhindert gerade bei elterlichen Konflikten, z. B. bei einer Scheidung, dass diese auf dem Buckel der betroffenen Jugendlichen ausgetragen werden. Auf der anderen Seite beantrage ich aber, dass diese Jugendlichen dann mindestens 16 Jahre alt sein sollten.
Schon in der Vernehmlassung hatten mehrere Kantone solche Altersschwellen vorgeschlagen, der Kanton Waadt konkret genau diese 16 Jahre. Je jünger ein Kind, desto grösser das Bedürfnis nach Schutz vor übereilten Entscheiden. Diese Gefahr hat auch Kollege Hefti angesprochen. Aber bei 16 Jahren können wir es, denke ich, wagen, den Entscheid in dieser höchst persönlichen Frage den Jugendlichen zu überlassen, denn in diesem Alter überlassen wir ihnen auch den Entscheid in anderen höchst persönlichen Fragen, z. B. beim religiösen Bekenntnis oder bei der eigenen sexuellen Entfaltung.
Diese Schwelle schadet umgekehrt aber auch den Jüngeren kaum, denn es gibt ganz selten Gesuche von Kindern bis 15 Jahre. Im Jahr 2019 waren es von total 230 Gesuchen nur gerade 7. Zudem müssten die Zivilstandsämter bei noch jüngeren Kindern in vielen Fällen die Urteilsfähigkeit selber medizinisch bestätigen lassen, was das Verfahren komplizieren würde. Daher scheint mir, das mein Fazit, die Zahl von 16 Jahren den richtigen Ton zwischen Selbstbestimmung und Selbstüberforderung in dieser persönlichen Sache zu treffen.
Ich lade Sie ein, diesem Einzelantrag zuzustimmen.
Mehr