Andrea Caroni

Ständeratspräsident

11. Juni 2024

Vorstösse im Zuständigkeitsbereich der Büros. Abschreibung und Stand der Arbeiten

für das Büro: Das Büro beantragt Ihnen drei Motionen zur Abschreibung: Als erstes die Motion Frehner 17.4026, “Digitaler Ratsbetrieb bis 2020”. Diese Motion beauftragt die Verwaltungsdelegation, die Digitalisierung im Rat voranzutreiben. Die Geschäftsprozesse wurden im Rahmen des Projekts Curia plus digitalisiert, damit wir Ratsmitglieder möglichst medienbruchfrei digital arbeiten können. Wie Sie sich erinnern, ging das am 3. Juli letzten Jahres in Betrieb. Diese Digitalisierung, die Sie schon erleben, wird in den kommenden Jahren noch optimiert und ausgebaut. Es sind verschiedene Projekte im Tun, auf die wir uns freuen können oder die teilweise schon da sind: ein Korrekturverfahren für unsere Voten, die Digitalisierung der Fahnen, die Einbindung der Abstimmungssysteme und später eine rein virtuelle Beschlussfassung, wie wir sie schon für die Kommissionen kennen. Die Präsidentenmappen sollen noch digitalisiert und die Raumreservationen optimiert werden. Im Hintergrund gibt es noch weitere Digitalisierungsschritte, damit wir auf Papier verzichten können, wie der Ausbau der Sprach-zu-Text-Verarbeitung oder weitere Suchfunktionen mittels künstlicher Intelligenz. Die Bilanz bis hierhin ist, dass der Papierverbrauch des Parlaments in den letzten fünf Jahren um über 40 Prozent gesunken ist. In der Frühjahrssession dieses Jahres wurden sage und schreibe 96 Prozent der parlamentarischen Eingaben elektronisch getätigt.

Die Motion will gemäss Wortlaut aber den vollständigen Verzicht auf Papier. Davon möchten wir abraten – zum einen, damit wir auf Papier zurückgreifen können, wenn die digitalen Anwendungen einmal nicht verfügbar sind, also wenn das System ausfällt, und zum anderen für den Fall, dass einzelne Ratsmitglieder Zugangsschwierigkeiten zu den digitalen Anwendungen haben. Aber dem Ziel, den Papierverbrauch zu senken, folgen wir weiterhin. Wir sind der Meinung, dass die Motion aufgrund der Arbeiten, die schon getan sind oder noch laufen, abgeschrieben werden kann.

Ich kann die anderen zwei Motionen gleich zusammen vorstellen, sie sind gleichlautend. Die Motionen Stöckli 21.3227 und Flach 21.3373 verlangten beide geeignete Massnahmen, um das Jubiläum “175 Jahre Bundesverfassung” gebührend zu feiern. Dazu fand am 1. und 2. Juli letzten Jahres die offene Bundesmeile statt, ein Grossanlass für die Bevölkerung, der von über 70 000 Personen genutzt wurde. Und am Jahrestag der Verabschiedung der Bundesverfassung, also am 12. September letzten Jahres, fand, wie Sie sich erinnern, der Festakt im Nationalratssaal und die feierliche Enthüllung des Kunstwerks “Tilo” am Tympanon des Parlamentsgebäudes statt. Die Büros betrachten daher auch diese Motionen als erfüllt.

Aber nach dem Jubiläum ist vor dem Jubiläum. Am 19. April dieses Jahres jährte sich zum 150. Mal die Annahme der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874, auf die unsere Präsidentin am Jahrestag der Inkraftsetzung hingewiesen hat. Und nur ein Tag vor dem 19. April, also am 18. April 2024, jährte sich die Annahme der heutigen Bundesverfassung zum 25. Mal. Am 1. Januar 2025 wird sie dann 25 Jahre in Kraft sein. Wir planen aktuell und überlegen uns, wie wir nach dem Jubiläum der 1848er-Verfassung im Jahr 2025 auch die aktuelle Bundesverfassung etwas würdigen können.

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