Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

16. März 2012

Vorstösse

Vereinfachung der Nationalratswahlen in Majorzkantonen

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren für den Nationalrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist er bereit, eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Politischen Rechte (BPR, SR 161.1) vorzuschlagen, so dass auch diejenigen Kantone, welche den Nationalrat im Majorz wählen und dabei keine stille Wahl kennen (zurzeit AR, AI, UR, GL) Massnahmen ergreifen können, um den Stimmberechtigten die Kenntnis der nötigen Angaben über die Kandidaten zu vereinfachen?

2. Was hält er konkret von der Option, den Kantonen zu erlauben, auch nichtamtliche vorgedruckte Wahlzettel (vgl. Art. 49 Abs. 1 lit. b BPR) zuzulassen, welche z.B. Kandidierende oder Parteien mit den Stimmrechtsunterlagen mitversenden lassen können (so wie z.B. bei vielen Ständeratswahlen und sonstigen kantonalen Wahlen möglich)?

3. Was hält er konkret von der Option, auch diesen Kantonen zu erlauben, amtliche vorgedruckte Wahlzettel (vgl. Art. 50 BPR) zu verwenden mit denjenigen Kandidaten, die sich bis zu einer Frist (die nicht die Frist für eine stille Wahl sein muss) melden?

4. Was hält er konkret von der Option, darauf hinzuwirken, dass die Kantone die Namen derjenigen Kandidaten, die sich bis zu einer solchen Frist melden, in geeigneter Weise (z.B. Abstimmungsdokumentation, kantonale Website) kundtun?

Begründung

Für die erwähnten Kantone gilt heute bei den Nationalratswahlen ein Verbot von vorgedruckten Wahlzetteln für die Kandidierenden (Art. 48 und Art. 49 Abs. 1 lit. b BPR). Dieses Verbot führt dazu, dass die Stimmberechtigten einzig einen leeren Wahlzettel in ihren Stimmunterlagen vorfinden. Sie müssen diesen von Hand ausfüllen und sich die Informationen über Namen, Wohnort und Beruf etc. der Kandidaten selbst beschaffen. Dies führt nicht nur zu Unsicherheit seitens der Stimmberechtigten, sondern auch zu grossem finanziellen Aufwand seitens der Kandidierenden, welche diese Informationen auf eigene Kosten flächendeckend verbreiten müssen. Auch erschwert dies die Eruierung des Willens in den zum Teil unklar ausgefüllten Stimmzetteln. Die Verwirrung wird dann noch grösser, wenn gleichzeitig Ständeratswahlen stattfinden, wo das kantonale Recht solche vorgedruckte Stimmzettel vorsieht und die Stimmberechtigten gleichzeitig zwei Verfahren beachten müssen. Auch Auslandschweizer sind im aktuellen System oft zu wenig informiert und damit benachteiligt.

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