Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

24. September 2018

Politische Arbeit | Vorstösse

Vaterschaftsurlaub. Do it yourself!

Eingereichter Text
Artikel 329c OR sei so zu ergänzen, dass ein Arbeitnehmer das Recht erhält, auf Wunsch seine gesetzlichen Ferien (vgl. Art. 329a Abs. 1 OR) innerhalb eines bestimmten Zeitraums um die Geburt seines Kindes herum zu beziehen.
Begründung

Gemäss Artikel 329a Absatz 1 OR haben Arbeitnehmende Anspruch auf vier bis fünf Wochen Ferien pro Jahr.

Nach Artikel 329c Absatz 2 OR legt der Arbeitgeber den Zeitpunkt dieser Ferien fest (wobei er eine Interessenabwägung vorzunehmen hat).

Der vorliegende Vorstoss würde präzisieren, dass Arbeitnehmer einen festen Anspruch darauf haben, auf Wunsch ihre gesetzlichen Ferien in einem gewissen Zeitraum um die Geburt eines Kindes herum zu beziehen. Den Vertragspartnern stünde es natürlich frei, diesen Anspruch auch auf weitere, bloss vertragliche Ferienansprüche auszudehnen.

Dieser Vorschlag könnte theoretisch als Ergänzung zu einem staatlich bezahlten Vaterschaftsurlaub umgesetzt werden.

Der Vorschlag kann aber auch anstelle eines staatlich bezahlten Vaterschaftsurlaubs umgesetzt werden: Kombiniert man nämlich den gesetzlichen Anspruch auf vier bis fünf Wochen Ferien mit dem gesetzlichen Recht, diese um die Geburt des Kindes herum zu beziehen, hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit für einen bezahlten vier- bis fünfwöchigen Urlaub als Vater. Damit ist ein zusätzlicher staatlich bezahlter Vaterschaftsurlaub an sich nicht mehr nötig.

Mehr